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Einen Zusatzurlaub von funf Tagen bei einer 5 Tage Arbeitswoche nach 208 Abs 1 SGB IX erhalten Menschen mit einer fur das ganze Kalenderjahr anerkannten Schwerbehinderung Die zusatzlichen Urlaubstage sind dem gesetzlichen oder tariflichen Urlaub hinzuzurechnen Besteht die Schwerbehinderteneigenschaft nicht wahrend des gesamten Kalenderjahres z B Anerkennung als schwerbehinderter Mensch ab dem 15 Juni hat der schwerbehinderte Mensch fur jeden vollen Monat der im Beschaftigungsverhaltnis vorliegenden Schwerbehinderteneigenschaft einen Anspruch auf ein Zwolftel des Zusatzurlaubs im obigen Beispiel also fur sechs Monate Entstehen bei dieser Berechnung Bruchteile von Urlaubstagen die mindestens einen halben Tag ergeben so sind sie auf volle Urlaubstage aufzurunden Der so ermittelte Zusatzurlaub ist ebenfalls dem allgemeinen Erholungsurlaub hinzuzurechnen Der Anspruch nach 208 SGB IX ist ein Mindestzusatzurlaub Sehen gesetzliche tarifliche oder betriebliche Regelungen Betriebsvereinbarung einen langeren Zusatzurlaub zugunsten schwerbehinderter Beschaftigter vor so gelten diese Sonderregelungen 208 Abs 1 Satz 2 SGB IX Bei einer Gleichstellung besteht demgegenuber kein Anspruch auf Zusatzurlaub 151 Abs 3 SGB IX Inhaltsverzeichnis 1 Bemessung des Zusatzurlaubs 2 Die wichtigsten allgemeinen Urlaubsgrundsatze 3 Urlaubsanspruche bei Arbeitsunfahigkeit ruhendem Arbeitsverhaltnis 4 Entstehung und Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub 5 Ubertragbarkeit des Zusatzurlaubs 6 Zusatzurlaubsanspruch bei Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseBemessung des Zusatzurlaubs BearbeitenVerteilt sich die regelmassige Arbeitszeit des vollzeitbeschaftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers auf mehr oder weniger als funf Arbeitstage in der Woche erhoht oder vermindert sich der Zusatzurlaub entsprechend Arbeitet er z B an vier Tagen in der Woche stehen ihm auch nur vier Tage Zusatzurlaub zu Verteilt sich die Wochenarbeitszeit auf z B sechs Tage betragt der Zusatzurlaub ebenfalls sechs Tage Auch bei Teilzeitarbeit von schwerbehinderten Arbeitnehmern ist die Verteilung ihrer Arbeitszeit auf die Wochentage massgeblich z B drei Arbeitstage pro Arbeitswoche drei Tage Zusatzurlaub Die Urlaubsdauer ist aber stets auf eine Arbeitswoche begrenzt Im offentlichen Dienst in einzelnen Bundeslandern wird ein zusatzlicher Urlaub von bis zu drei Tagen fur Menschen mit einem GdB von weniger als 50 gewahrt vgl 13 HUrlVO in Hessen 23 AzUVO in Baden Wurttemberg Geltung der allgemeinen Urlaubsgrundsatze Ansonsten gelten die allgemeinen Urlaubsgrundsatze d h der Zusatzurlaub folgt dem Grundurlaub hinsichtlich seines Entstehens z B Wartezeit Teilurlaub bei nicht voll erfulltem Urlaubsjahr Urlaubsjahr Kalenderjahr der Gewahrung z B bei Lehrern in der unterrichtsfreien Zeit seines Erloschens und des Abgeltungsanspruchs nach Ausscheiden aus dem Beschaftigungsverhaltnis standige Rechtsprechung des BAG vgl zuletzt Urteil vom 07 08 2012 9 AZR 353 10 Die wichtigsten allgemeinen Urlaubsgrundsatze BearbeitenDer Arbeitnehmer erhalt den Anspruch auf den vollen gesetzlich vorgeschriebenen Erholungsurlaub gemass 4 des Bundesurlaubsgesetzes BUrlG erstmals nach sechsmonatigem Bestehen des Arbeitsverhaltnisses Beginnt das Arbeitsverhaltnis in der zweiten Halfte des Kalenderjahres kann der Arbeitnehmer die erforderliche Wartezeit nicht mehr erfullen In diesem Fall hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Teilurlaub 5 Abs 1 Buchstabe a und c BUrlG Dies bedeutet 1 12 des Jahresurlaubs fur jeden vollen Monat des Bestehens des Beschaftigungsverhaltnisses In den Folgejahren entsteht der gesetzliche Erholungsurlaub dann jeweils am Jahresanfang Scheidet der Beschaftigte innerhalb der ersten Halfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhaltnis aus entsteht ein Anspruch auf einen Teilurlaub von 1 12 des Jahresurlaubs fur jeden vollen Beschaftigungsmonat Die allgemeinen Grundsatze zum Teilurlaub gelten auch fur den Zusatzurlaub nach 208 SGB IX Zwei Beispiele 1 Der schwerbehinderte Mensch tritt am 1 Oktober in den Betrieb ein 2 Er scheidet am 31 Marz aus dem Betrieb aus In beiden Fallen erwirbt er nur einen anteiligen Grundurlaub Auch der dem Grundurlaub hinzuzurechnende Zusatzurlaub steht dann nur anteilig zu Eine Besonderheit gilt fur diejenigen schwerbehinderten Menschen deren Schwerbehinderteneigenschaft nicht wahrend des gesamten Kalenderjahres besteht Ihr ohnehin bereits gezwolftelter Zusatzurlaub siehe oben darf nicht noch einmal nach den allgemeinen Regeln des 5 BUrlG gemindert werden Dies gilt auch wenn das Beschaftigungsverhaltnis z B wegen Ausscheidens in der ersten Jahreshalfte nicht das ganze Kalenderjahr uber besteht 208 Abs 2 Satz 3 SGB IX Urlaubsanspruche bei Arbeitsunfahigkeit ruhendem Arbeitsverhaltnis BearbeitenUrlaubsanspruche entstehen nach der Rechtsprechung des EuGH und des BAG auch dann wenn der Arbeitnehmer arbeitsunfahig erkrankt ist dies gilt selbst dann wenn die Arbeitsunfahigkeit das gesamte Urlaubsjahr andauert vgl EuGH vom 02 01 2009 C 350 06 grundlegend BAG vom 28 01 1982 6 AZR 571 79 seither standige Rechtsprechung Urlaubsanspruche entstehen auch dann wenn das Arbeitsverhaltnis des Arbeitnehmers wegen des Bezugs einer befristeten Erwerbsminderungsrente ruht vgl BAG vom 07 08 2012 9 AZR 353 10 Der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch nach 3 Abs 1 BUrlG 24 Werktage erlischt aufgrund EU rechtskonformer Auslegung des 7 Abs 3 BUrlG nicht wenn der Arbeitnehmer bis zum Ende des Urlaubsjahres und oder eines Ubertragungszeitraums von drei Monaten nach diesem Zeitpunkt krank und deshalb arbeitsunfahig ist Der Anspruch erlischt jedoch bei fortbestehender Arbeitsunfahigkeit nach Ablauf eines Ubertragungszeitraums von 15 Monaten nach dem Ende des Urlaubsjahres vgl BAG vom 07 08 2012 9 AZR 353 10 und vom 16 10 2012 9 AZR 63 11 unter Berucksichtigung des Urteils des EuGH vom 22 11 2011 C 214 10 Dasselbe gilt auch fur den Erholungsurlaub der wahrend eines ruhenden Arbeitsverhaltnisses entstanden ist BAG vom 07 08 2012 9 AZR 353 10 Diese Grundsatze gelten in gleicher Weise fur den Zusatzurlaub schwerbehinderter Menschen BAG vom 13 12 2011 9 AZR 399 10 und vom 07 08 2012 9 AZR 353 10 Entstehung und Geltendmachung des Anspruchs auf Zusatzurlaub BearbeitenDas Anrecht auf den Zusatzurlaub entsteht ohne Rucksicht auf die Kenntnis des Arbeitgebers von der Schwerbehinderung Das Vorliegen der Schwerbehinderung muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber jedoch durch den Schwerbehindertenausweis nachweisen Wenn das Versorgungsamt oder die nach Landesrecht zustandige Behorde uber einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung nicht im Jahr der Antragstellung entscheidet kann der Anspruch auf Zusatzurlaub fur dieses Jahr nur dadurch gesichert werden dass der Arbeitnehmer die Gewahrung des Zusatzurlaubs von seinem Arbeitgeber ausdrucklich fordert geltend macht Allein der Hinweis er habe einen Anerkennungsantrag gestellt und mache vorsorglich einen Zusatzurlaubsanspruch geltend reicht dazu nicht aus Ubertragbarkeit des Zusatzurlaubs BearbeitenWird die Schwerbehinderteneigenschaft ruckwirkend festgestellt entsteht auch ein ruckwirkender Anspruch auf Zusatzurlaub nach 208 Abs 3 SGB IX Hat sich das Verfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft allerdings mehrere Jahre hingezogen kann nur noch der fur das abgelaufene letzte Kalenderjahr ruckwirkend entstandene Zusatzurlaub beansprucht werden Ausserdem muss dieser Urlaub im laufenden Kalenderjahr bis zum Ende des Ubertragungszeitraums genommen werden vgl auch 7 Abs 3 BUrlG Die Lange des Ubertragungszeitraums ergibt sich regelmassig aus den Tarifvertragen Auch fur die Ubertragung eines ruckwirkend zustehenden Zusatzurlaubs aus dem Vorjahr im Zusammenhang mit einem Verfahren auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft gilt Die Ungewissheit uber die Anerkennung der Schwerbehinderung ist kein Grund zur automatischen Ubertragung eines moglichen Zusatzurlaubsanspruchs in das nachste Kalenderjahr bis zum Ablauf des Ubertragungszeitraums Die Ubertragung eines moglicherweise zustehenden Zusatzurlaubs muss vielmehr auch in diesen Fallen beim Arbeitgeber ausdrucklich geltend gemacht werden Mit dem Ablauf des Ubertragungszeitraums verfallt auch der mangels Feststellung der Schwerbehinderung noch nicht gewahrte Zusatzurlaub fur das vorhergehende Urlaubsjahr An seine Stelle tritt aber bei ruckwirkender Anerkennung der Schwerbehinderung ein Urlaubsersatzanspruch in gleichem Umfang als Schadensersatz vgl 281 Abs 1 249 Abs 1 BGB Ebenso wie der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Werktagen 3 Abs 1 BUrlG verfallt allerdings der Zusatzurlaub fur schwerbehinderte Beschaftigte dann nicht wenn der Urlaub wegen Arbeitsunfahigkeit des Arbeitnehmers nicht gewahrt werden konnte dies gilt selbst bei lang andauernder Arbeitsunfahigkeit Die Befristung der Ubertragbarkeit des Urlaubs Zusatzurlaubs nach 7 Abs 3 Satz 3 BUrlG Verfall des Urlaubs nach Ablauf des Ubertragungszeitraums s o gilt in den Fallen der Arbeitsunfahigkeit infolge Krankheit nicht 1 Zusatzurlaubsanspruch bei Verlust der Schwerbehinderteneigenschaft BearbeitenDer Anspruch auf Zusatzurlaub besteht solange die Schwerbehinderteneigenschaft fortdauert Bei einer Herabstufung auf einen GdB von weniger als 50 besteht Anspruch auf Zusatzurlaub auf jeden Fall bis zum Ende des 3 Kalendermonats nach Eintritt der Unanfechtbarkeit des Bescheides mit dem die Verringerung festgestellt wurde 199 Abs 1 SGB IX Beendigung des Arbeitsverhaltnisses Abgeltung des Zusatzurlaubs Kann der gesetzliche Zusatzurlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhaltnisses nicht mehr gewahrt werden ist er finanziell abzugelten 7 Abs 4 BUrlG Das gilt auch dann wenn der Zusatzurlaub ebenso wie der gesetzliche Mindesturlaub bis zum Ausscheiden aus dem Arbeitsverhaltnis nicht gewahrt werden konnte weil der schwerbehinderte Arbeitnehmer arbeitsunfahig erkrankt war BAG vom 23 Marz 2010 9 AZR 128 09 Literatur BearbeitenBIH Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsamter und Hauptfursorgestellen Hrsg ABC Fachlexikon Beschaftigung schwerbehinderter Menschen 6 uberarbeitete Ausgabe Koln 2018 Weblinks BearbeitenIntegrationsamter in Deutschland Aufgaben Information KontaktEinzelnachweise Bearbeiten BAG vom 24 Marz 2009 9 AZR 983 07 und vom 23 Marz 2010 9 AZR 128 09 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zusatzurlaub amp oldid 210863999