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Dieser Artikel beschreibt das Amt des Zinsmeisters Zu anderen Bedeutungen siehe Zinsmeister Begriffsklarung Zinsmeister oder lateinisch censuarius oder magister censuum war die Amtsbezeichnung fur einen Ordensbruder oder Konversen der fur die Eintreibung der dem Kloster zustehenden Zinsen und Gefalle zu sorgen hatte Er wohnte im Kloster war ein Gehilfe des Cellerars arbeitete unter dessen Aufsicht und musste zur Anfertigung von Abrechnungen fahig sein Seine Aufgaben bestanden nicht nur im Eintreiben des dem Konvent zustehenden Zinses sondern auch in der detaillierten Auflistung mit Ort Zinspflichtigem und Datum der einzelnen Zinsanspruche Eingange und Aussenstande Diese Aufstellung war dem Bursar bzw dem Cellerar vorzulegen damit der Konvent jederzeit uber alle anfalligen Schulden informiert war und die Zinseinkunfte waren dem Bursar oder Cellerar sofort nach Eintreffen zu ubergeben um Betrug oder Verdachtigungen zu verhindern 1 Weit vom Kloster entfernt liegende Zinspflichtige konnten ihre Zahlungen auf naher gelegenen Stadthofen oder Kellerhofen abliefern Die dort amtierenden und den Zins entgegennehmenden Ministerialen waren jedoch nicht Zinsmeister 2 Literatur BearbeitenGuido Gassmann Konversen im Mittelalter Eine Untersuchung anhand der neun Schweizer Zisterzienserabteien Dissertation Friburg 2012 LIT Verlag Wien Berlin 2013 ISBN 978 3 643 80161 6 Friedrich Back Das Kloster Ravengirsburg und seine Umgebungen Holscher Koblenz 1841 S 58 Oskar Schar Das Kloster Fraubrunnen In Berner Zeitschrift fur Geschichte und Heimatkunde Band 17 1955 doi 10 5169 seals 243015 S 182 Zinsmeister In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Hrsg Deutsches Worterbuch Band 31 Z Zmasche XV S Hirzel Leipzig 1956 woerterbuchnetz de Einzelnachweise Bearbeiten Gassmann Konversen im Mittelalter S 147 Gassmann Konversen im Mittelalter S 209 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zinsmeister amp oldid 236988329