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Die Zentrale Dienstvorschrift 46 1 ZDv 46 1 ist die Zentrale Dienstvorschrift des deutschen Bundesministeriums der Verteidigung fur die Beurteilung der geistigen und korperlichen Tauglichkeit fur den Wehrdienst Ihr vollstandiger Titel lautet Allgemeine Durchfuhrungsbestimmungen zu der arztlichen Untersuchung bei Musterung und Dienstantritt von Wehrpflichtigen Annahme und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern fur den freiwilligen Dienst in den Streitkraften sowie bei der Entlassung von Soldatinnen und Soldaten 1 Die ZDv 46 1 kommt im Rahmen der Grunduntersuchung und Begutachtungen auf Wehrdienstfahigkeit gesundheitliche Eignung oder Verwendungsfahigkeit bei der Musterung durch die Wehrersatzbehorde bzw die durch das Bundesamt fur Zivildienst BAZ beauftragten Arzte zur Anwendung 2 Das festgestellte Begutachtungsergebnis umfasst auch den vergebenen Tauglichkeitsgrad In einem Anhang des Regelwerkes finden sich die Gesundheitsziffern die mit einer romischen und einer arabischen Zahl gekennzeichnet sind Die arabischen Zahlen stehen fur die jeweiligen Gesundheitsaspekt z B Auge Wirbelsaule Psyche die romische Zahl von I bis VI steht fur den Grad der gesundheitlichen Beeintrachtigung wobei VI fur den Tauglichkeitsausschluss steht Weblinks BearbeitenInhaltsverzeichnis der ZDv 46 1 Memento vom 20 Dezember 2008 im Internet Archive Stand 1 September 2010Einzelnachweise Bearbeiten ZDv 46 1 Allgemeine Durchfuhrungsbestimmungen zu der arztlichen Untersuchung bei Musterung und Dienstantritt von Wehrpflichtigen Annahme und Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern fur den freiwilligen Dienst in den Streitkraften sowie bei der Entlassung von Soldatinnen und Soldaten Juli 2010 DSK II150100089 vgl Uneinheitliche Musterungspraxis bei Wehrpflichtigen Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage BT Drs 16 10805 vom 6 November 2008 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zentrale Dienstvorschrift 46 1 amp oldid 225272223