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Das Bundesamt fur Justiz nimmt fur Deutschland sowohl die Aufgabe der Zentralen Behorde nach dem Auslandsunterhaltsgesetz von 1986 AUG 1986 als auch die Funktion der Empfangs und Ubermittlungsstelle nach dem UN Unterhaltsubereinkommen von 1956 wahr 1 Das Bundesamt fur Justiz nimmt seit dem 1 Januar 2007 die durch das AUG 1986 vorgesehene Funktion der Zentralen Behorde als Empfangs und Ubermittlungsstelle wahr und unterstutzt die Unterhaltsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Anspruche Als Zentrale Behorde korrespondiert es direkt mit den zustandigen Stellen im In und Ausland Sie unterstutzt in Deutschland lebende Unterhaltsberechtigte dabei ihre Anspruche in diesen Staaten zu verfolgen und durchzusetzen Unterhaltsberechtigte die sich in den genannten Staaten aufhalten konnen aus dem Ausland uber die Kontaktbehorde ihre Gesuche bei der Zentralen Behorde einreichen Empfangs und Ubermittlungsstelle nach dem UN Ubereinkommen 1956 BearbeitenMit Wirkung vom 1 Januar 2008 wurde die Aufgabe der Empfangsstelle vom Bundesverwaltungsamt die der Ubermittlungsstelle von den Landesjustizverwaltungen auf das Bundesamt fur Justiz ubertragen Aufgabe des Bundesamts fur Justiz als Empfangs und Ubermittlungsstelle nach dem UN Ubereinkommen von 1956 ist es die Unterhaltsberechtigten bei der Durchsetzung ihrer Anspruche zu unterstutzen Dabei wird das Bundesamt fur Justiz als Ubermittlungsstelle dann tatig wenn die unterhaltsberechtigte Person ihren gewohnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hat Sollte die unterhaltspflichtige Person in Deutschland wohnhaft sein so wird das Bundesamt fur Justiz als Empfangsstelle tatig Voraussetzung fur ein Verfahren nach dem UN Ubereinkommen ist jedoch immer dass die Parteien in unterschiedlichen Vertragsstaaten leben Zukunftige Rechtslage BearbeitenDer Rechtsverkehr in Unterhaltsverfahren mit Auslandsbezug befindet sich derzeit im Umbruch Die Rechtsgrundlagen wie auch das Verfahren werden sich in Kurze andern Die Verordnung EG Nr 4 2009 UnterhaltsVO 2 verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Schaffung eines flachendeckenden Netzes von Zentralen Behorden die den Unterhaltsberechtigten helfend zur Seite stehen Eine neue Aufgabe der Zentralen Behorden besteht darin dass sie auch bestimmte Antrage der Unterhaltspflichtigen bearbeiten konnen Die Zentralen Behorden sind nach der UnterhaltsVO ermachtigt personenbezogene Daten der Unterhaltspflichtigen bei anderen Behorden und Institutionen abzufragen Voraussetzung ist allerdings dass die verpflichtete Person versucht sich ihrer Unterhaltspflicht zu entziehen Die UnterhaltsVO tritt am 18 Juni 2011 in Kraft Quellen Bearbeiten Auslandsunterhalt Hinweise zur Geltendmachung von Unterhalt mit Auslandsbezug im In und Ausland Bundesamt fur Justiz 1 Auflage 2011 Bonn Verordnung EG Nr 4 2009 PDF vom 18 Dezember 2008 uber die Zustandigkeit das anwendbare Recht die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen ABl EG 2009 Nr L 7 S 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zentrale Behorde nach dem Auslandsunterhaltsgesetz von 1986 amp oldid 215349141