www.wikidata.de-de.nina.az
Das Zangger Komitee auch als Komitee fur Nuklearexport bekannt entstand auf Grund des Artikels III 2 des Atomwaffensperrvertrages welcher am 5 Mai 1970 in Kraft trat Wegen der Bestimmungen des Artikels III 2 mussen bei Nuklearexporten Sicherheitsvorkehrungen der Internationalen Atomenergieorganisation angewandt werden Jeder Staat der Vertragspartei ist verpflichtet sich a Ausgangs und besonderes spaltbares Material oder b Ausrustungen und Materialien die eigens fur die Verarbeitung Verwendung oder Herstellung von besonderem spaltbarem Material vorgesehen oder hergerichtet sind einem Nichtkernwaffenstaat fur friedliche Zwecke nur dann zur Verfugung zu stellen wenn das Ausgangs oder besondere spaltbare Material den nach diesem Artikel erforderlichen Sicherungsmassnahmen unterliegt 1 Zwischen 1971 und 1974 hielt eine Gruppe von 15 Staaten die Lieferanten nuklearen Materials waren unter dem Vorsitz des Schweizer Professors Claude Zangger eine Serie von informellen Treffen in Wien ab Ihr Ziel war es eine Verstandigung zu finden bezuglich a der Definition von Ausrustungen und Materialien die eigens fur die Verarbeitung Verwendung oder Herstellung von besonderem spaltbarem Material vorgesehen oder hergerichtet sind sowie b der Bedingungen und Verfahrensweisen die den Export solcher Ausrustung und Materialien bestimmen wurden um die Vorgaben des Artikels III 2 auf Basis fairen wirtschaftlichen Wettbewerbs zu erfullen Die Gruppe welche als Zangger Komitee bekannt wurde beschloss dass ihre Treffen informell und ihre Entscheidungen fur ihre Mitglieder rechtlich nicht bindend sein wurden Das Komitee fuhrt und aktualisiert eine Liste mit Ausrustung welche nur dann exportiert werden darf wenn Sicherheitsmassnahmen auf die Empfangereinrichtung angewandt werden Ausserdem erlaubt es das Komitee seinen Mitgliedern sich in Sachen Nuklearexport untereinander abzustimmen Die relative Zwanglosigkeit der Gruppe ermoglichte es ihr die Fuhrungsrolle bei bestimmten Streitpunkten bezuglich der Nicht Weiterverbreitung von Nukleartechnik zu ubernehmen deren Losung im Rahmen der Nuclear Suppliers Group schwierig ware Uberdies ist auch die Volksrepublik China Mitglied des Zangger Komitees Das Komitee hat 39 Mitgliedsstaaten Stand 30 Juni 2014 2 Argentinien Australien Belarus Belgien Bulgarien China Danemark Deutschland Finnland Frankreich Griechenland Grossbritannien Irland Italien Japan Kanada Kasachstan Kroatien Luxemburg Neuseeland Niederlande Norwegen Osterreich Polen Portugal Rumanien Russland Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Sudafrika Sudkorea Tschechien Turkei Ukraine Ungarn Vereinigte StaatenDie Europaische Kommission fungiert als standiger Beobachter Nach dem Tod des Vorsitzenden Dr Fritz W Schmidt fungiert die Auslandsvertretung Grossbritanniens in Wien als Sekretariat und stellvertretender Sitz des Komitees Der Tscheche Pavel Klucky ist der derzeitige Vorsitzende des Komitees Einzelnachweise Bearbeiten Atomwaffensperrvertrag PDF 20 kB Auswartiges Amt 7 November 2000 abgerufen am 23 Marz 2011 Archivlink Memento vom 1 Februar 2014 im Internet Archive Weblinks BearbeitenOffizielle Website des Zangger Komitees englisch Zangger Committee Ubereinkunfte englisch PDF Datei 118 kB Deutsche Ausfuhrung des Atomwaffensperrvertrages auf der Homepage des Deutschen Auswartigen Amtes PDF Datei 20 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Zangger Komitee amp oldid 214754173