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Als Wirtschaftsdirektorium wurde eine durch das Bundesgesetz vom 4 April 1951 uber die Errichtung eines Wirtschaftsdirektoriums der Bundesregierung 1 gegrundete Institution der osterreichischen Sozialpartnerschaft bezeichnet die den Versuch einer formellen Integration der Macht der grossen Wirtschaftsverbande der Arbeitgeber und Arbeitnehmerseite ins Regierungssystem der Zweiten Republik darstellte Es handelte sich also um einen tripartistischen Ansatz der Verrechtlichung Das Wirtschaftsdirektorium dem neben Bundeskanzler und Vizekanzler auch die einschlagigen Fachminister sowie die Spitzen der Verbande der Sozialpartner angehorten hatte sich mit wichtigen und zum Teil auch unpopularen Fragen zu befassen So beschloss es am 20 August 1951 aufgrund der herrschenden Fleischknappheit die Einfuhrung von zwei fleischlosen Tagen in der Woche Der Mangel an Fleisch wurde damals durch die Weigerung der Fleischhauer verscharft den Viehhandlern mehr als die amtlichen Preise zu zahlen 2 Das Wirtschaftsdirektorium wurde durch Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs VfSlg 2323 1952 schon im Folgejahr als verfassungswidrig aufgehoben Der Gerichtshof argumentierte dabei verkurzt ausgedruckt folgendermassen 3 Abs 1 des Aussenhandelsverkehrsgesetzes aus 1951 sah vor dass das Bundesministerium fur Handel und Wiederaufbau Genehmigungen in Einklang mit den Beschlussen des Wirtschaftsdirektoriums der Bundesregierung erteilt soweit es sich dem Gutachten der Arbeitsausschusse des Aussenhandelsbeirates anschliesst Damit werde der verantwortliche Minister aber an die Entscheidungen dieser Arbeitsausschusse gebunden Damit wurde das dem verantwortlichen Bundesminister nach der Verfassung zukommende freie Entschliessungsrecht beseitigt und die ergehende Entscheidung nur formell als eine Entscheidung des Ministers dargestellt wahrend sie in Wahrheit eine solche des Arbeitsausschusses ist Damit wurden die Arbeitsausschusse zu Kollegialbehorden die zur Entscheidung in einer Angelegenheit der obersten Bundesverwaltung berufen sind Die Schaffung solcher Stellen durch ein einfaches Bundesgesetz sei aber mit Art 69 Abs 1 Bundes Verfassungsgesetz unvereinbar Gleiches gelte in Ansehung der dem Wirtschaftsdirektoriums durch lit b ausdrucklich vorbehaltenen Beschlussfassung Ungeachtet dieser verfassungsgerichtlichen Erkenntnis bestand die osterreichische Sozialpartnerschaft und mit ihr de facto auch das Wirtschaftsdirektorium weiter Allerdings wurde statt des Weges der Verrechtlichung nun jener der informellen Organisation gewahlt wie er durch die 1957 gegrundeten Paritatische Kommission fur Preis und Lohnfragen und ihre Unterausschusse verdeutlicht wird Nur langsam wurde auch der preisregulierende Anspruch der grossen Wirtschaftsverbande ein Erbe der Kriegs und Nachkriegszeit durch die freie Wettbewerbswirtschaft der Hochkonjunkturperiode abgelost Literatur BearbeitenEmmerich Talos Sozialpartnerschaft Zur Entwicklung und Entwicklungsdynamik kooperativ konzertierter Politik in Osterreich S 41 83 in Peter Gerlich Edgar Grande Wolfgang C Muller Hrsg Sozialpartnerschaft in der Krise Wien 1985 Karl Acham Wolfgang Norr Bertram Schefold Erkenntnisgewinne Erkenntnisverluste Wien 1998 Seite 517Weblinks BearbeitenChronologie der Sozialpartnerschaft PDF 86 kB Uber die Wirtschaftsgesetze In Arbeiter Zeitung Wien 5 April 1951 S 2 Einzelnachweise Bearbeiten BGBl Nr 104 1951 vom 4 April 1951 uber die Errichtung eines Wirtschaftsdirektoriums der Bundesregierung Zeitungsbericht In Arbeiter Zeitung Wien 21 August 1951 S 1 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftsdirektorium amp oldid 236312422