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Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Die Vorbenutzung im Patentrecht regelt in mehreren Landern beispielsweise in Deutschland und Osterreich das Recht eines Benutzers einer technischen Erfindung der diese unveroffentlicht vor Anmeldung bzw dem Prioritatstag eines Patentes oder eines Gebrauchsmusters bereits genutzt hat Dieser Vorbenutzer verliert durch das Patent nicht das Recht den Gegenstand herzustellen zu besitzen oder in Verkehr zu bringen Eine Vorbenutzung kann im Patentregister verbuchert werden Allerdings ist dieses Recht nicht verausser aber vererbbar Dies ist insbesondere dann problematisch wenn an einem Vertriebsweg mehrere Partner beteiligt sind von denen lediglich einer den Status eines Vorbenutzers hat da auch der Transport das Feilhalten und Verkaufen einen Eingriff in ein bestehendes Schutzrecht darstellen wobei die gangige Rechtsprechung in einzelnen Landern stark unterschiedlich ist In der Praxis ist der Nachweis einer Vorbenutzung meist schwierig hinzu kommt dass Anderungen am Gegenstand nur moglich sind wenn sie das entsprechende Patent nicht verletzen Eine offenkundige Vorbenutzung besteht dann wenn ein Teil der Offentlichkeit vor der Anmeldung bzw dem Prioritatstag von der Vorbenutzung informiert wurde also beispielsweise eine Fuhrung durch das Firmengelande veranstaltet wurde bei der die Details offenbart wurden Wenn es sich hierbei lediglich um Geschaftspartner oder Angestellte handelt welche zur Geheimhaltung verpflichtet sind ist die Vorbenutzung nicht offenkundig In den meisten Landern bewirkt eine offenkundige Vorbenutzung sei es durch den Anmelder selbst oder durch einen dritten vorgenommen dass der offenkundig vorbenutzte Teil zum Stand der Technik gehort und nicht mehr patentierbar ist Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vorbenutzung amp oldid 208527628