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Das Vollzugsziel definiert den Zweck des Vollzuges einer Freiheitsstrafe Es ist damit vom Strafzweck zu unterscheiden bei dem es um den Sinn der Verhangung von Strafen geht In Deutschland ist das Vollzugsziel in 2 Satz 1 des Strafvollzugsgesetzes StVollzG festgelegt Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fahig werden kunftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu fuhren Vollzugsziel Das Vollzugsziel ist damit Massstab und Ausrichtung fur alle Bemuhungen im Justizvollzug Dies bedeutet dass der Haftling wahrend des Strafvollzugs wieder auf das Leben draussen d h in Freiheit vorbereitet werden soll und dass er lernen soll nicht noch einmal kriminell zu werden Durch die Resozialisierung soll der Haftling befahigt werden ein friedliches und arbeitsames Leben innerhalb der Gesellschaft zu fuhren Im NJvollzG Niedersachsisches Justizvollzugsgesetz erklart der 5 die Vollzugsziele Satz 1 Im Vollzug der Freiheitsstrafe sollen die Gefangenen fahig werden kunftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu fuhren Satz 2 Zugleich dient der Vollzug der Freiheitsstrafe dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten Nach 4 Abs 1 Satz 1 StVollzG wirkt der Gefangene an der Gestaltung seiner Behandlung und an der Erreichung des Vollzugsziels mit 4 Abs 1 Satz 2 StVollzG ordnet an dass die Bereitschaft des Gefangenen hierzu zu wecken und zu fordern ist Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vollzugsziel amp oldid 200995593