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Der Verwendungsaufstieg ist im deutschen Beamtenrecht eine Form des Laufbahnwechsels vom mittleren Dienst in den gehobenen Dienst Im Gegensatz zum Regelaufstieg der nur bis zum 44 Lebensjahr moglich ist ist hier die Vollendung des 45 Lebensjahres und mindestens ein Amt der Besoldungsgruppe A8 Hauptsekretar in Voraussetzung Der Verwendungsaufstieg ist nur auf bestimmten Dienstposten moglich an die der Aufstiegsbewerber gebunden ist Nach erfolgreicher Einfuhrung in die Aufgaben des gehobenen Dienstes in der Regel 6 Monate wird der Bewerber zum Inspektor Besoldungsgruppe A9 ernannt Quellen BearbeitenDer Aufstieg in die nachsthohere Laufbahn ist in den 17 einzelnen Laufbahnverordnungen der 16 Lander und des Bundes geregelt Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verwendungsaufstieg amp oldid 164945539