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Unter Versorgungssperre versteht man im deutschen Mietrecht die Einstellung der Versorgung der durch den Mieter genutzten Mietraume mit Heizung Strom und Wasser durch den Vermieter 1 Der Mieter ist gesetzlich zur Begleichung von Kosten verpflichtet welche dem Vermieter bei der Bereitstellung von Versorgungsleistungen entstehen BGB 556 Absatz 1 Diese Kosten darf er nicht ohne einen rechtlich relevanten Grund kurzen die Zahlung einstellen oder verweigern Der Vermieter ist nach Beendigung des Mietverhaltnisses grundsatzlich nicht mehr verpflichtet die vertraglich ubernommenen Versorgungsleistungen Belieferung mit Heizenergie Strom Wasser fortzusetzen wenn der Mieter die Mietraume trotz Beendigung des Mietvertrages weiter nutzt Allerdings darf der Vermieter Versorgungsleistungen nicht einstellen wenn er dem Mieter kundigte und dieser der Kundigung widersprochen hat Dann muss er das Vertragsverhaltnis vollumfanglich fortsetzen bis eine gerichtliche Entscheidung getroffen wurde Dazu muss der Vermieter fristgerecht Raumungsklage einreichen Diesen Rechtsweg darf er nicht umgehen da er sich hierdurch strafbar machen wurde Verbotene Eigenmacht nach BGB 858 Absatz 1 Notigung nach Strafgesetzbuch 240 Absatz 1 In diesem Fall stunden dem Mieter das Recht auf Unterlassungsklage Strafanzeige Mietminderung BGB 536 sowie Schadensersatzanspruche BGB 536a Absatz 1 zu Hat der Mieter einen direkten Vertrag mit einem Energieversorgungsunternehmen Strom Heizenergie Wasser so dass die Abrechnung nicht uber den Vermieter lauft z B Betriebskosten Abrechnung so darf der Vermieter die betreffenden Versorgungsleistungen zu keiner Zeit eigenmachtig unterbrechen 2 da er sich hierdurch strafbar machen wurde Besitzstorung nach BGB 862 Absatz 1 Verbotene Eigenmacht nach BGB 858 Absatz 1 gegebenenfalls Notigung nach Strafgesetzbuch 240 Absatz 1 In diesem Fall stunden dem Mieter das Recht auf Unterlassungsklage Strafanzeige Mietminderung BGB 536 sowie Schadensersatzanspruche BGB 536a Absatz 1 zu Zudem musste der Vermieter auch mit einem Rechtsstreit mit dem Energieversorgungsunternehmen rechnen In der Frage ob Vermieter Versorgungsleistungen einstellen durfen haben Gerichte bereits Entscheidungen gefallt Das Landgericht Gottingen hat im Urteil 5 T 282 02 festgestellt dass ein Vermieter den Strom auch dann nicht abstellen darf wenn der Mieter mit der Begleichung von Betriebskosten im Verzug ist Das Amtsgericht Munchen hat in seinem Urteil Az 473 C 16960 12 vom 24 Juli 2012 festgelegt dass ein Vermieter den Strom auch nach Kundigung nicht abstellen darf Begeht ein Vermieter eine Versorgungssperre bei einem Mieter der einen Hartefall begrunden kann z B hausliche Pflege so fallt der Schadensersatzanspruch nach BGB 536a Absatz 1 unter Umstanden besonders hoch aus Ein Anspruch auf die Fortsetzung von Versorgungsleistungen kann sich nach Beendigung des Mietvertrages im Einzelfall aus Treu und Glauben insbesondere aus nachvertraglichen Pflichten ergeben Reduziert ein Mieter die Betriebskosten und stellt sich in einem spateren Gerichtsverfahren heraus dass er dazu nicht berechtigt war so schuldet er die Zahlungen und muss mit weiteren Rechtsschritten gegen ihn rechnen u a Schufa Eintrag Wie bei Rechtsangelegenheiten ublich sind Mitteilungspflichten und Fristen von beiden Parteien einzuhalten Daher ist die Inanspruchnahme einer Rechtsberatung vor jedem Rechtsschritt zur Wahrung der eigenen Interessen wichtig Siehe auch BearbeitenBerliner Modell Recht Einmietbetrug Raumungsklage Einstweilige Verfugung SchutzschriftBelege Bearbeiten BGH Urteil vom 6 Mai 2009 Az XII ZR 137 07 juris GmbH abgerufen am 12 Juli 2012 PDF 108 kB BGH Urteil vom 6 Mai 2009 Az XII ZR 137 07 Seite 7 Absatz 2 Satz 2 juris GmbH abgerufen am 12 Juli 2012 PDF 108 kB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Versorgungssperre amp oldid 209268222