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Verpflegungsgeld ist Geld das einem osterreichischen Zivildiener zum Zweck des Nahrungserwerbs zur Verfugung gestellt wird Seit Jahren wird ein Rechtsstreit zwischen Zivildienervertretung und osterreichischem Innenministerium uber die Hohe des Verpflegungsgeldes ausgetragen Inhaltsverzeichnis 1 Grundlegende Informationen 2 Entwicklung 2 1 Regelung bis 2000 2 2 Regelung im Jahr 2000 2 3 Regelung seit 2001 2 4 VfGh Entscheid am 15 November 2005 2 5 Pauschalvergutung ab 2015 3 Siehe auch 4 WeblinksGrundlegende Informationen BearbeitenMan gilt wahrend des Zivildienstes als Selbsterhalter Dies bedeutet dass man ohne finanzielle Unterstutzung der Eltern uberlebensfahig ist beziehungsweise sein muss Da man allerdings im Staatsdienst steht hat der Staat fur die Unterstutzung der Zivildiener zu sorgen Jeder Zivildienstleistende hat wahrend seines Dienstes Anspruch auf Verpflegung Diese kann entweder aus Naturalverpflegung z B das Essen der Kantine oder aus Verpflegungsgeld bestehen so wie z B beim Osterreichischen Roten Kreuz Auch die Mischung beider Verpflegungsformen ist moglich Festgelegt wird das im osterreichischen Zivildienstgesetz 28 1 ZDG Die Rechtstrager der Einrichtungen haben dafur Sorge zu tragen dass die Zivildienstleistenden angemessen verpflegt werden Entwicklung BearbeitenRegelung bis 2000 Bearbeiten Bis zum Jahr 2000 bekamen die Zivildiener Essensgutscheine mit denen in Supermarkten und Restaurants gezahlt werden konnte Den Zivildienern wurde taglich ein Betrag von 155 Schilling 11 27 zur Verfugung gestellt Regelung im Jahr 2000 Bearbeiten Im Jahr 2000 wurde das Verpflegungsgeld ersatzlos gestrichen dafur wurde die monatliche Pauschalvergutung von 171 auf 265 angehoben 163 Zivildiener liessen sich vom osterreichischen Innenministerium Bescheide uber ihre Bezahlung ausstellen und fochten diese an Der Verfassungsgerichtshof gab den Zivildienern Recht Diejenigen Zivildiener die beim Verfassungsgerichtshof Beschwerde gefuhrt haben erhielten aber keineswegs sofort eine Nachzahlung uber die geforderten 112 Schilling pro Tag 8 14 Zunachst gab es zwei Vergleichsangebote seitens des osterreichischen Innenministers von 37 oS pro Tag und wenig spater 80 oS pro Tag Laut Innenministerium nahmen uber 100 Zivildiener letzteres Angebot an Die restlichen 55 ehemaligen Zivildiener forderte den vollen Betrag weiterhin ein Man versuchte die Nachzahlung mit einer sogenannten Klage nach Artikel 137 vom Staat einzufordern Diese Klage wurde zuruckgewiesen und die Klager auf den Verwaltungsweg verwiesen In Folge gab es ein neues Vergleichsangebot Das Innenministerium war jetzt bereit die geforderten 112 oS pro Tag nachzuzahlen zuzuglich 4 Verzugszinsen pro Jahr Zudem wurden auch die Anwaltskosten der Zivildiener abgegolten Das Vergleichsangebot wurde von allen 55 ehemaligen Zivildienern angenommen Sie erhielten als einzige die volle Nachzahlung auf insgesamt 155 oS Verpflegungsgeld pro Tag Regelung seit 2001 Bearbeiten Mit der ZDG Novelle 2001 wurde die fixe Vorschreibung der Hohe des Verpflegungsgeldes pro Tag auf angemessene Verpflegung geandert Von Seiten des Innenministeriums und von Seiten der Zivildienervertretung gibt es stark unterschiedliche Auffassungen ab welchem Betrag ZDL nun ausreichend verpflegt sind Die meisten Einrichtungen zahlen seit 2001 nur noch in etwa sechs Euro pro Tag Dieser Betrag wird in einem vom Innenministerium in Auftrag gegebenen Gutachten Pfannhauser Gutachten als ausreichend ausgewiesen Die Zivildiener stutzen sich auf eine Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes wonach fur eine angemessene Verpflegung ein Betrag zwischen 11 und 14 ausreichend ist VfGh Entscheid am 15 November 2005 Bearbeiten Am 15 November 2005 beendete der VfGh den jahrelangen Rechtsstreit zwischen Zivildienervertretung und Innenministerium mit dem Urteil dass sechs Euro taglich deutlich zu wenig sind Als Bezugsgrosse fur die Angemessenheit der Verpflegung nennen die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter einen Betrag von 13 60 Euro das entspricht dem Betrag den ein Soldat bekommt wenn er den Garnisonsort befehlsmassig verlasst Zwischen dem osterreichischen Innenministerium und den Tragerorganisationen entbrannte ein Streit daruber wer fur die Nachzahlung und die zukunftigen Mehrkosten durch diese Entscheidung aufkommen musste Die erwarteten Nachzahlungen bewegen sich im zwei bis dreistelligen Millionenbereich Pauschalvergutung ab 2015 Bearbeiten Mit Wirkung vom 1 Marz 2015 BGBl II Nr 42 2015 wurde die Grundvergutung fur Zivildienstleistende 25a Abs 2 Z 1 ZDG auf 313 Euro festgesetzt Der Zuschlag zur Grundvergutung 25a Abs 2 Z 1 ZDG betragt 171 50 Euro Siehe auch BearbeitenVerpflegungsmehraufwand zur deutschen Spesenregelung fur Dienstreisen Weblinks BearbeitenOsterreichische Zivildienervertretung Zivildienstserviceagentur Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verpflegungsgeld Zivildiener amp oldid 238678864