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Der Universalfideikommiss ist ein Vermachtnis das eine ganze universale Erbschaft umfasst so dass der damit beschwerte Erbe die gesamte Erbschaft an den Bedachten ubertragen committere muss wenn ein bestimmtes Ereignis eintritt Der Vermachtnisnehmer heisst in diesem Fall Universalfideikommissar Im deutschen Erbrecht spricht man von einem Universalvermachtnis Dieses liegt vor wenn der Erblasser einem Dritten die gesamte Erbschaft mittels Vermachtnis zuwendet und dabei deutlich gemacht hat dass die Auslegungsregel des 2087 BGB nicht gelten soll Im romischen Recht war der Universalfideikommiss ursprunglich eine Verfugung von Todes wegen deren Erfullung alleine vom Gewissen des Erben fidei abhing und nicht erzwungen werden konnte Da bei den Romern der Grundsatz semel heres semper heres einmal Erbe immer Erbe herrschte kannten sie das Recht der Vor und Nacherbschaft nicht Da aber auch damals bereits ein praktisches Bedurfnis nach der Berufung mehrerer Erben bestand Vorerbe auf Zeit und dann endgultiger Nacherbe bediente man sich des Universalfideikommisses um ein entsprechendes Ergebnis zu erreichen Siehe auch BearbeitenFamilienfideikommissBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Universalfideikommiss amp oldid 215766431