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Die uneidliche Vernehmung ist die formliche Vernehmung einer Person beispielsweise eines Zeugen bei der diese die Richtigkeit ihrer Aussage nicht beschworen muss Nach 393 ZPO sind Personen die zur Zeit der Vernehmung das sechzehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder wegen mangelnder Verstandesreife die Bedeutung eines Eides nicht verstehen unbeeidigt zu vernehmen Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Uneidliche Vernehmung amp oldid 146733645