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Die Umsatzsteuererklarung ist eine jahrliche Steuererklarung die ein Unternehmer der Umsatze im Sinne des 1 UStG ausfuhrt nach 18 Abs 3 UStG abzugeben hat Regelmassig ist die Umsatzsteuererklarung nach 149 Abs 2 AO bis zum Ende des siebten Monats nach Ablauf des Kalenderjahres beim zustandigen Finanzamt einzureichen Wird der Steuerpflichtige durch einen Angehorigen der steuerberatenden Berufe vertreten verlangert sich die Abgabefrist auf das Ende des 14 Monats nach Ablauf des Kalenderjahres Bei Beendigung der unternehmerischen Tatigkeit oder in der Land und Forstwirtschaft gelten besondere Fristen Die Erklarung ist seit 2011 nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz elektronisch zu ubermitteln und die abzufuhrende Steuer selbst zu berechnen Selbstveranlagung Die jahrliche Zahllast ergibt sich aus der abzufuhrenden Umsatzsteuer abzuglich der abzugsfahigen Vorsteuer und der im Besteuerungszeitraum in Umsatzsteuervoranmeldungen erklarten Umsatzsteuerzahllast Weblinks BearbeitenUmsatzsteuererklarung in ELSTER Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Umsatzsteuererklarung amp oldid 237446950