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Unter einem Tierkorper ist im deutschen Recht zu verstehen ein verendetes tot geborenes oder ungeborenes Tier oder ein getotetes Tier das nicht zum menschlichen Genuss verwendet wird Inhaltsverzeichnis 1 Tierkorperteile 2 Falltiere 3 Verluste in der Landwirtschaft 4 Tierkorperbeseitigungsanstalten 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseTierkorperteile BearbeitenMit Tierkorperteilen sind gemeint Teile von Tieren aus Schlachtungen einschliesslich Blut Borsten Federn Fellen Hauten Hornern Klauen Knochen und Wolle sonst anfallende Teile von Tieren die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden Falltiere BearbeitenSiehe auch Fallwild Verendete oder nicht zum Verzehr getotete Tiere werden auch als Falltiere bezeichnet vgl Kadaver von lateinisch cadaver dieses wiederum von lateinisch cadere fallen sturzen 1 Verluste in der Landwirtschaft BearbeitenDie parteinahe Stiftung von Bundnis 90 Die Grunen publizierte 2020 dass in Deutschland jahrlich nahezu 100 Millionen Tiere sterben ohne dass ihr Fleisch verzehrt wurde Dabei handle es sich zum einen um Tiere die wahrend der Aufzucht und Mast sterben oder die aus okonomischen Grunden getotet und entsorgt werden Jedes Jahr wurden bis zu 200 000 mannliche Kalber und 45 Millionen mannliche Kuken getotet da ihr Fleischertrag zu gering ist Schlechte Haltung und Tierrassen welche auf Hochleistung gezuchtet seien fuhrten zudem dazu dass zahlreiche Tiere wahrend der Aufzucht sturben Bei Ferkeln waren dies immerhin etwa 16 Prozent das heisst rund 8 6 Millionen Tiere pro Jahr Heute betragt die durchschnittliche Grosse eines Wurfs in Deutschland uber 15 Ferkel noch vor zwolf Jahren waren es drei weniger Die Folge ist dass viele Tiere kleiner und anfalliger sind und bald verenden In der Summe lagen die Verluste in der Schweinemast bei circa 28 Prozent 2 Tierkorperbeseitigungsanstalten BearbeitenZur Verhutung und Bekampfung von Tierseuchen und Zoonosen ist die unschadliche Beseitigung bestimmter Arten von Tierkorpern in einer Tierkorperbeseitigungsanstalt vorgeschrieben Namentlich gilt dies fur die Korper von Einhufern Klauentieren Hunden Katzen Geflugel Kaninchen und Edelpelztieren die sich im Haus Betrieb oder sonst im Besitz des Menschen befinden sowie fur die Korper von Tieren die in Zoologischen Garten oder ahnlichen Einrichtungen sowie in Tierhandlungen gehalten werden Weblinks BearbeitenGesetzliche Definition fur TierkorperEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung des Landeshauptmannes uber die Meldung Ablieferung Weiterleitung sowie Ubernahme tierischer Nebenprodukte und Materialien In Landesrecht Vorarlberg Bundeskanzleramt Osterreich Rechtsinformationssystem RIS 15 Marz 2004 abgerufen am 4 Juli 2012 2 Begriffsbestimmungen bezeichnet der Begriff Falltiere landwirtschaftliche Nutztiere die verendet sind einschliesslich Totgeburten oder ungeborene Tiere oder nicht fur den Verzehr getotet wurden und sich daher nicht in einem Schlachthof befinden Heinrich Boll Stiftung Bund fur Umwelt und Naturschutz Deutschland Hrsg Fleischatlas Daten und Fakten uber Tiere als Nahrungsmittel Berlin 2021 ISBN 978 3 86928 224 4 S 40 boell de PDF 4 9 MB Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Normdaten Sachbegriff GND 4185480 9 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Tierkorper amp oldid 228783192