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Als Endnutzerdaten nach altem Recht Teilnehmerdaten bezeichnet man im deutschen Telekommunikationsrecht die Daten von Endkunden die im Telefonbuch und sonstigen Teilnehmerverzeichnissen veroffentlicht werden Die gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit Teilnehmerdaten finden sich seit dem 1 Dezember 2021 in 17 und 18 Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz Im osterreichischen Recht wird der Umgang mit diesen Daten in 18 TKG geregelt Allgemeine Bestimmungen finden sich in der EG Richtlinie 98 10 EG Hauptartikel Telekommunikation Telemedien Datenschutz Gesetz Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Endnutzerdaten amp oldid 223662927