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Die Technische Regel fur Rohrfernleitungen gibt fur Deutschland den Stand der Technik fur die Errichtung und den Betrieb von Rohrfernleitungsanlagen die der Rohrfernleitungsverordnung vom 27 September 2002 unterliegen wieder Sie wird vom Ausschuss fur Rohrfernleitungen erarbeitet und fortgefuhrt Der Ausschuss ist nach 9 Rohrfernleitungsverordnung beim Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz Bau und Reaktorsicherheit angesiedelt Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Anwendungsbereich 3 Abgrenzung 4 Gliederung 4 1 Inhalt von Teil 1 4 2 Inhalt von Teil 2 4 3 Inhalt der Anhange 5 Weblinks 6 Einzelnachweise 7 AnmerkungenGeschichte BearbeitenDie technischen Anforderungen an Fernleitungen waren bis zum Ausserkrafttreten der Verordnung uber brennbare Flussigkeiten VbF am 1 Januar 2003 in den Technischen Regeln fur brennbare Flussigkeiten TRbF enthalten Die TRbF 302 befasste sich mit dem Bau und Betrieb von Rohrfernleitungen Die erste verbindliche Fassung der Technischen Regel fur Rohrfernleitungen nach 9 Abs 5 der Rohrfernleitungsverordnung vom 19 Marz 2003 wurde im Bundesanzeiger Nr 100a vom 31 Mai 2003 veroffentlicht Am 8 Marz 2010 wurde die vom Ausschuss fur Rohrfernleitungen AfR vollig neubearbeitete TRFL vom Bundesministerium fur Umwelt Naturschutz und Reaktorsicherheit durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger veroffentlicht Die Uberarbeitung war mit dem Ausschuss fur Betriebssicherheit nach 24 der Betriebssicherheitsverordnung und mit der Kommission fur Anlagensicherheit nach 51a des Bundesimmissionsschutzgesetzes abgestimmt worden Anwendungsbereich Bearbeiten nbsp Folgende Teile dieses Abschnittes scheinen seit Juni 2015 nicht mehr aktuell zu sein Chemikalien und Gemische werden statt mit R Satzen inzwischen mit H Satzen nach GHS gekennzeichnet Die Verordnung uber Rohrfernleitungsanlagen Rohrfernleitungsverordnung wurde bisher noch nicht auf GHS aktualisiert Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit fehlend Die technische Regel wird angewandt auf Rohrfernleitungsanlagen die unter eine der Nummern 19 3 bis 19 6 der Anlage 1 des Gesetzes uber die Umweltvertraglichkeitsprufung UVPG fallen und in denen folgende Stoffe befordert werden 1 Brennbare Flussigkeiten mit einem Flammpunkt kleiner als 100 Grad Celsius sowie brennbare Flussigkeiten die bei Temperaturen gleich oder oberhalb ihres Flammpunktes befordert werden verflussigte oder gasformige Stoffe mit dem Gefahrenmerkmal F leichtentzundlich F hochentzundlich O brandfordernd T giftig T sehr giftig oder C atzend Stoffe mit den R Satzen R14 R14 15 R29 R50 R50 53 oder R51 53Ausgenommen von der Anwendung sind Rohrfernleitungsanlagen die bergrechtlichen Betriebsplanverfahren unterliegen Sie kann jedoch als allgemein anerkannte Regel der Technik im Sinne des Bundesberggesetzes BBergG angesehen werden 2 Abgrenzung BearbeitenDie TRFL gilt nicht fur Gashochdruckleitungen die der offentlichen Gasversorgung dienen Anm 1 Rohrleitungseinlagen zur Beforderung von Acetylen werden nicht von der TRFL erfasst hierfur gilt die TRAC Technische Regel Acetylenanlagen und Calciumcarbidlager Ausserdem sind Rohrfernleitungsanlagen die dem bergrechtlichen Betriebsplanungsverfahren unterliegen von der Anwendung der TRFL ausgenommen In diesem Falle ist die TRFL lediglich als Erkenntnisquelle bei der Zulassung von Betriebsplanen fur die Errichtung den Betrieb sowie die Prufung von Rohrleitungsanlagen zum Transport von wassergefahrdenden Flussigkeiten zu betrachten Ausgenommen sind auch Sauerstoff Fernleitungen die von der Bundeswehr errichtet oder betrieben werden Gliederung BearbeitenDie TRFL ist aufgeteilt in die Anforderungen an Planung Bau Betrieb und Uberwachung Teil 1 und Anforderungen an die Beschaffenheit Teil 2 Erganzt wird die Technische Regel durch die Anhange A bis L Inhalt von Teil 1 Bearbeiten Anforderungen an Planung Bau Betrieb und Uberwachung1 Allgemeines2 Aktuelle Dokumentation der Rohrfernleitungsanlage3 Leitungsfuhrung4 Explosionsgefahrdete Bereiche Schutzzonen5 Planung und Berechnung6 Rohre und Rohrleitungsteile7 Korrosionsschutz8 Bau und Verlegung9 Prufungen wahrend der Verlegung10 Druckprufung11 Ausrustung12 Betrieb und UberwachungInhalt von Teil 2 Bearbeiten Anforderungen an die Beschaffenheit1 Berechnung2 Werkstoff Rohre und Rohrleitungsteile3 Passiver Korrosionsschutz4 Schweissen Zusatzwerkstoffe5 FernmeldeanlagenInhalt der Anhange Bearbeiten AnhangeAnhang A Antragsunterlagen zur Errichtung und zum Betrieb sowie zur Anderung einer RohrfernleitungAnhang B Prufung der RohrfernleitungsanlageAnhang C Abweichende Anforderungen fur Rohrleitungsanlagen in Erdol und Erdgasfeldernsowie in Untergrundspeicher und sonstigen Bergbaubetrieben Feldleitungen Anhang D Anderungen von RohrfernleitungenAnhang E Uberwachung von Rohrfernleitungen im Einwirkungsbereich des BergbauesAnhang F Liste der Stoffe entfallt Anhang G Information von offentlichen StellenAnhang H DokumentationAnhang I Einrichtungen zum Feststellen von VerlustenAnhang J Muster eines RohrbuchsAnhang K Sauerstofffernleitungsspezifische Anderungen und Erganzungen der TRFLAnhang L Anforderungsprofil von Prufstellen nach 6Weblinks BearbeitenTextfassung der TRFL vom 8 Marz 2010 PDF 356 kB Ausschuss fur Rohrfernleitungen AfR Verordnung uber Rohrfernleitungsanlagen Gesetz uber die Umweltvertraglichkeitsprufung UVPG Teil 5 Vorschriften fur bestimmte Leitungsanlagen und andere Anlagen Anlage 1 Nr 19 Einzelnachweise Bearbeiten Rohrfernleitungsverordnung vom 27 September 2002 2 Anwendungsbereich TRFL vom 8 Marz 2010 Geltungsbereich Anmerkungen Bearbeiten Bei diesen Leitungen wird die Einhaltung des Standes der Technik vermutet wenn das DVGW Regelwerk angewandt wird 2 GasHDrLtgV Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Technische Regel fur Rohrfernleitungen amp oldid 186489393