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Die Dienstenthebung oder beamtenrechtliche Suspendierung ist im Beamtenrecht Deutschlands eine disziplinarrechtliche Massnahmen des Dienstherrn eines Beamten Sie umfasst die vorlaufige Dienstenthebung und kann mit teilweisem Einbehalten der Bezuge verbunden werden Sie regelt sich fur Bundesbeamte nach dem Bundesdisziplinargesetz 1 bzw fur Landesbeamte nach den entsprechenden landesrechtlichen Disziplinargesetzen Die Suspendierung wird durch die oberste Dienstbehorde eines Beamten bei oder nach der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ausgesprochen wenn der Verdacht eines sehr schweren Dienstvergehens besteht das nach Beurteilung der Sachlage voraussichtlich zu einer Beendigung des Beamtenverhaltnisses fuhren wird 2 Einzelnachweise Bearbeiten Im Einzelnen siehe dazu auch 39 BDG Manfred Wichmann Karl Ulrich Langer Offentliches Dienstrecht 6 Auflage Kohlhammer Deutscher Gemeindeverlag Stuttgart 2007 ISBN 978 3 555 01383 1 S 790f Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dienstenthebung amp oldid 200144749