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Die sogenannte Subsidiaritatspflicht von subsidiar und subsidiarisch unterstutzend Hilfe leistend und Subsidien Plural Hilfsgelder vom Staat ist erstmals im Mittelalter in Erscheinung getreten und existiert noch bis heute Diese Pflicht impliziert soziale Hilfsmassnahmen eines Staates oder einer Regierung sozial Schwachen zu helfen Verstarkt verwendet wurde dieser Begriff in Deutschland Durch die Entwicklungen des Vormarz der Fruhindustrialisierung sowie dem daraus entstandenen Pauperismus Massenarmut und der Sozialen Frage bedingt entstand die Unterstutzungspflicht der Gemeinden die ab 1855 in gemeindliche Versicherungskassen umstrukturiert wurden Durch die Subsidiaritatspflicht sollte den Unterschichten die weit unter dem Existenzminimum lebten zumindest das Uberleben garantiert werden Aufgrund der enormen Verelendung im 19 Jahrhundert war dies aber z T unmoglich weshalb diese Pflicht vonseiten des Staates nicht annahernd ausreichend erfullt werden konnte 1 Einzelnachweise Bearbeiten Die soziale Frage und der Versuch ihrer Losung bei books google de abgerufen am 15 November 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Subsidiaritatspflicht amp oldid 205544794