www.wikidata.de-de.nina.az
Der Rechtsbegriff Subject to tax Klausel deutsch auch Ruckfallklausel entstammt dem internationalen Steuerrecht wo er innerhalb von Doppelbesteuerungsabkommen vereinbart wird 1 Zwar enthalt das OECD Musterabkommen keine solche Klausel gerade Deutschland hat sie aber in vielen neueren Doppelbesteuerungsabkommen meist als Erganzung zum Methodenartikel in der Regel Art 24 nach OECD Musterabkommen beispielsweise im Rahmen eines Zusatzprotokolls vereinbart Ein Beispiel ist das DBA mit Italien Zusatzprotokoll zu Art 24 Wahrend Doppelbesteuerungsabkommen grundsatzlich das Ziel der Vermeidung bzw Verringerung tatsachlicher Doppelbesteuerung haben richtet sich eine im Abkommen vereinbarte Subject to tax Klausel gegen virtuelle Doppelbefreiung Diese wurde entstehen wenn der Staat dem laut DBA das Besteuerungsrecht zustehen wurde in der Regel der Quellenstaat tatsachlich keine Besteuerung vornimmt wahrend die Einkunfte im anderen Staat in der Regel der Ansassigkeitsstaat dem DBA folgend freigestellt werden wurden Die Subject to tax Klausel regelt in diesem Fall dass der Wohnsitzstaat eine Besteuerung vornehmen darf Sie wird daher auch als Ruckfallklausel bezeichnet die das Entstehen weisser Einkunfte verhindert Im nationalen Steuerrecht bestehen ebenfalls verschiedene Ruckfallklauseln insbesondere 50d Abs 8 bis 12 EStG Einzelnachweise Bearbeiten dazu u a BFH Urteil vom 17 Dezember 2003 Az I R 14 02 VolltextBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Subject to tax Klausel amp oldid 208252513