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Das Stammzellgesetz StZG ist ein deutsches Gesetz zur Regelung von Einfuhr und Verwendung humaner embryonaler Stammzellen hES Zellen Die im internationalen Vergleich restriktive Vorschrift und die Stichtagsregelung uber die Einfuhr auslandischer Stammzellen sorgten seit Verabschiedung des Gesetzes fur Kontroversen BasisdatenTitel Gesetz zur Sicherstellung des Embryonenschutzes im Zusammenhang mit Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler StammzellenKurztitel StammzellgesetzAbkurzung StZGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie Verwaltungsrecht NebenstrafrechtFundstellennachweis 2121 61Erlassen am 28 Juni 2002 BGBl I S 2277 Inkrafttreten am 1 Juli 2002Letzte Anderung durch Art 50 G vom 29 Marz 2017 BGBl I S 626 636 Inkrafttreten derletzten Anderung 5 April 2017 Art 183 G vom 29 Marz 2017 GESTA B082Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Regelungsinhalt 2 Kontroverse 3 Literatur 4 WeblinksRegelungsinhalt BearbeitenDas Gesetz verbietet grundsatzlich die Einfuhr und Verwendung embryonaler Stammzellen 1 StZG und 4 Abs 1 StZG gestattet aber ausnahmsweise deren Einfuhr und Verwendung fur Forschungszwecke Dafur ist allerdings eine behordliche Genehmigung erforderlich Diese Genehmigung ist von verschiedenen Voraussetzungen abhangig Die Stammzellen mussen u a vor einem Stichtag im Ausland aus uberzahligen IVF Embryonen gewonnen worden sein die fur die Herbeifuhrung einer Schwangerschaft erzeugt wurden fur diese aber nicht mehr benotigt werden Die Uberlassung der Embryonen fur Forschungszwecke darf ferner nicht gegen Entgelt erfolgt sein Zudem muss die Herstellung der Stammzellen in Ubereinstimmung mit der Rechtslage im Herkunftsland erfolgt sein 4 Abs 2 StZG Im Fruhjahr 2008 beschloss der Bundestag eine Gesetzesnovelle in deren Ergebnis der Stichtag vom 1 Januar 2002 auf den 1 Mai 2007 verschoben wurde Eine Einfuhr und Verwendung von hES Zellen ist nur fur Forschungszwecke statthaft wobei die Forschungsarbeiten an hES Zellen hochrangigen wissenschaftlichen Zielen dienen mussen Das Forschungsprojekt muss soweit wie moglich an anderen Zellen beispielsweise tierischen Zellen vorgeklart sein und es muss dargelegt werden dass andere Zellarten beispielsweise tierische embryonale Stammzellen oder humane adulte Stammzellen nicht in gleicher Weise wie hES Zellen zum Erreichen der Forschungsziele geeignet sind 5 StZG Das Vorliegen dieser Voraussetzungen wird auch von der Zentralen Ethik Kommission fur Stammzellenforschung ZES uberpruft Das Ergebnis dieser Prufung wird der Genehmigungsbehorde dem Robert Koch Institut RKI ubermittelt Eine von der Einschatzung der ZES abweichende Entscheidung uber einen Antrag ist von der Genehmigungsbehorde zu begrunden 6 Abs 3 StZG Kontroverse BearbeitenDie von Anfang an umstrittene Stichtagsregelung wurde eingefuhrt um zu verhindern dass ein erhohter Bedarf an humanen embryonalen Stammzellen der ggf durch Forschung an diesen Zellen in Deutschland entstehen konnte durch die Ableitung neuer embryonaler Stammzellen im Ausland gedeckt wird was einen vom deutschen Gesetzgeber nicht gewollten erhohten Embryonenverbrauch ausserhalb Deutschlands bewirken konnte Im Vorfeld der Verschiebung des Stichtags im Fruhjahr 2008 entflammte die Debatte um das deutsche Stammzellgesetz erneut Literatur BearbeitenDederer Hans Georg Verfassungskonkretisierung im Verfassungsneuland Das Stammzellgesetz JZ 2003 Heft 20 S 986 994 Gehrlein Markus Das Stamzellgesetz im Uberblick NJW 2002 Heft 10 S 3680 3682 Minwegen Romano Mogliche Probleme im Zusammenhang mit dem Stammzellgesetz und dem Embryonenschutzgesetz In Rechtstheorie Zeitschrift fur Logik und Juristische Methodenlehre Rechtsinformatik Kommunikationsforschung Normen und Handlungstheorie Soziologie und Philosophie des Rechts 37 Bd 2006 ISSN 0034 1398 S 513 531 Schwarz Kyrill A Strafrechtliche Grenzen der Stammzellenforschung Medizinrecht MedR 2003 Heft 3 ISSN 0723 8886 S 158 163 Roger Ralf Hochrangigkeit Alternativlosigkeit und ethische Vertretbarkeit der Forschung mit humanen embryonalen Stammzellen aus verfassungsrechtlicher Sicht Jahrbuch fur Wissenschaft und Ethik 2003 ISSN 1430 9017 S 313 333 Taupitz Jochen Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz JZ 54 Jg Heft 3 2007 S 113 122 Weblinks BearbeitenText des GesetzesBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Stammzellgesetz amp oldid 231020728