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Die Spolienklage vom lat spolium das seit dem Mittelalter im Sinne der Besitzentsetzung gebraucht wird ist die durch das kanonische Recht eingefuhrte und vom Zivilrecht ubernommene Klage auf Ruckgabe eines Besitzes Mittels der Spolieneinrede konnte der Beklagte jede auch einen anderen Gegenstand betreffende Klage des Spoliators des Besitzentziehenden so lange von sich abwenden bis er die ihm gewaltsam entzogene Sache wiedererlangt hatte Das deutsche Burgerliche Gesetzbuch kennt beide Ausdrucke nicht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spolienklage amp oldid 210748690