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Eine Sperrerklarung ist nach dem deutschen Strafprozessrecht die Erklarung einer obersten Dienstbehorde dass das Bekanntwerden bestimmter Akten oder Schriftstucke dem Wohl des Bundes oder eines Bundeslandes Nachteile bereiten wurde Geregelt ist die Sperrerklarung in 96 StPO Grundsatzlich fuhrt der Grundsatz der Amtshilfepflicht nach Art 35 Abs 1 GG dazu dass eine Behorde deren Akten oder Erkenntnisse fur ein laufendes Strafverfahren von Bedeutung sind verpflichtet ist die Akten dem Gericht vorzulegen beziehungsweise seine Kenntnisse auf Anfrage zu offenbaren Fur Falle in denen das Bekanntwerden dieser Informationen Nachteile fur das Wohl des Staates haben konnte wird durch die Sperrerklarung die Moglichkeit geschaffen die entsprechenden Informationen gleichwohl geheim zu halten Die Sperrerklarung ist im Verwaltungsrechtsweg uberprufbar Im Strafprozess fuhrt die Sperrerklarung zunachst dazu dass das jeweilige Beweismittel im Rechtssinne unerreichbar ist so dass ein auf seine Verwertung abzielender Beweisantrag abgelehnt werden kann und die Nichtverwertung des Beweismittels keinen Verstoss gegen die richterliche Aufklarungspflicht begrundet Soweit die Verteidigungsmoglichkeiten des Angeklagten hierdurch eingeschrankt werden ist dies allerdings durch eine besonders vorsichtige Beweiswurdigung und die Anwendung des Grundsatzes in dubio pro reo zu kompensieren Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sperrerklarung amp oldid 157056723