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Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia wortlich Gesellschaft mit beschrankter Haftung abgekurzt Sp z o o ist die polnische Bezeichnung der Rechtsform der haftungsbeschrankten Gesellschaft in Polen Die Sp z o o ist der deutschen GmbH sehr ahnlich Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Grundung einer polnischen GmbH 3 Stammkapital 4 Auslandische Gesellschaften 5 Einmann Gesellschaft 6 Gesellschaftervertrag 7 Sacheinlagen 8 Gesellschaft in Grundung 9 Errichtung 10 Anmeldung 11 Vorstandshaftung 12 WeblinksGeschichte Bearbeiten1934 wurde die Sp z o o zum ersten Mal im polnischen Handelsgesetzbuch kodifiziert Wahrend der Zeit des Sozialismus verloren diese Regelungen jedoch stark an Bedeutung Im Jahre 2000 wurde ein neues Gesetz uber die Handelsgesellschaften Kodeks spolek handlowych KSH verabschiedet 2003 erging eine Novelle zum KSH um europaische Vorgaben umzusetzen Grundung einer polnischen GmbH BearbeitenEine polnische GmbH kann durch eine oder mehrere naturliche oder juristische Personen zu jedem rechtlich zulassigen Zweck errichtet werden Jedoch darf die Sp z o o nicht ausschliesslich durch eine andere Einmanngesellschaft mit beschrankter Haftung gegrundet werden Art 151 2 KSH Auch auslandische juristische oder private Personen konnen Gesellschafter der Sp z o o sein Wie auch im deutschen Recht der GmbH haften die Gesellschafter der Sp z o o nicht fur Verbindlichkeiten der Gesellschaft Die Haftung ist auf das Vermogen der Gesellschaft beschrankt Stammkapital BearbeitenDas Stammkapital der Sp z o o wird in Anteile gleichen oder ungleichen Nominalwerts geteilt und muss mindestens 5 000 Zloty betragen rund 1 200 00 EUR fruher noch 50 000 Zloty Der Gesellschaftervertrag kann bestimmen dass ein Gesellschafter einen oder mehrere Anteile besitzen darf Art 152 KSH Darf ein Gesellschafter mehrere Anteile besitzen mussen alle Anteile am Stammkapital gleich und unteilbar sein Art 153 KSH Es gibt keine Begrenzung der Anzahl der Gesellschafter Auslandische Gesellschaften BearbeitenGesellschaften mit beschrankter Haftung die ihren Sitz im Ausland haben konnen in Polen Niederlassungen oder Vertretungen grunden Einmann Gesellschaft BearbeitenIn einer Einmann Gesellschaft ubt der einzige Gesellschafter alle Befugnisse aus die der Gesellschafterversammlung zustehen Die Vorschriften uber die Gesellschafterversammlung sind entsprechend anzuwenden Gesellschaftervertrag BearbeitenDer Vertrag einer Sp z o o muss die folgenden Punkte enthalten Firma und Sitz der Gesellschaft Den Gegenstand der Tatigkeit der Gesellschaft Die Hohe des Stammkapitals Die Angabe ob ein Gesellschafter einen oder mehrere Anteile ubernehmen darf Die Zahl und den Nominalwert der Anteile die von den einzelnen Gesellschaftern ubernommen werden Dauer der Gesellschaft wenn dieser bestimmt ist Der Gesellschaftsvertrag muss notariell beurkundet werden Sacheinlagen BearbeitenAuch im polnischen Recht ist es moglich die Stammeinlage nicht in Geld sog Bareinlage sondern in anderer Weise sog Sacheinlage in Polen Apport zu leisten Soll die Einlage zum Zweck der Deckung des Anteils ganz oder teilweise in Form einer Sacheinlage Apport erfolgen so muss im Gesellschaftsvertrag genau der Gegenstand dieser Einlage die Person des Gesellschafters der den Apport einbringt sowie die Zahl und der Nominalwert der dafur ubernommenen Anteile ausgefuhrt werden Der Gegenstand der Einlage verbleibt in ausschliesslicher Verfugung des Gesellschaftervorstands Gesellschaft in Grundung BearbeitenMit Abschluss des notariellen Gesellschaftsvertrages uber eine Sp z o o entsteht analog zum deutschen Recht eine Gesellschaft in Grundung Die Sp z o o in Grundung wird durch den Vorstand oder durch einen Bevollmachtigten der einstimmig durch Beschluss der Gesellschafter berufen wurde vertreten Eine Besonderheit gilt bei der Einmann Gesellschaft in Grundung Hier hat der einzige Gesellschafter kein Recht zur Vertretung der Gesellschaft Das gilt naturlich nicht fur die Anmeldung der Gesellschaft beim Registergericht Errichtung BearbeitenZur Errichtung sind erforderlich Der Abschluss eines Gesellschaftervertrages Die Einbringung von Einlagen durch die Gesellschafter zur Deckung des gesamten Stammkapitals und bei Ubernahme eines Anteils fur einen Preis der hoher ist als der Nominalwert auch die Erbringung des Uberschusses Die Berufung des Vorstands der Gesellschaft Die Bestellung des Aufsichtsrates oder der Revisionskommission wenn das Gesetz oder der Gesellschafter dies verlangt Die Eintragung ins polnische Handelsregister KRS Anmeldung BearbeitenDer Vorstand der Sp z o o meldet die Grundung der Gesellschaft zur Eintragung ins Register bei dem fur den Sitz der Gesellschaft zustandigen Registergericht an Den Antrag auf Eintragung der Gesellschaft ins Registergericht unterschreiben alle Vorstandsmitglieder Die Gesellschaft wird aufgrund gesetzlicher Bestimmung aufgelost wenn sie nicht innerhalb von 6 Monaten nach Abschluss des Gesellschaftsvertrages angemeldet wird Alle Einlagen mussen vor Eintragung vollstandig geleistet worden sein Die Gesellschaft ist vom Registergericht in das Register einzutragen Das Registergericht kann die Eintragung nicht wegen geringfugiger Fehler verweigern die die Interessen der Gesellschaft oder die Interessen der Offentlichkeit nicht beruhren und die nicht ohne Aufwendung erheblicher Kosten beseitigt werden konnen Anders als in den deutschsprachigen Landern ublich muss auch wenn das Wort spolka Gesellschaft bereits ein Teil der Firma ist die gesamte Rechtsformbezeichnung an diese unverandert angehangt werden Art 160 1 KSH daher sind Konstrukte wie XY Spolka Weglowa sp z o o XY Kohlegesellschaft GmbH vorzufinden Vorstandshaftung BearbeitenFur uneinbringliche Schulden der Gesellschaft haften die Vorstandsmitglieder den Glaubigern personlich Art 299 1 KSH Die Haftung entfallt wenn sie nachweisen konnen dass sie rechtzeitig ein Insolvenzverfahren eingeleitet haben oder dies schuldlos bzw ohne Nachteile fur den jeweiligen Glaubiger unterblieben ist Art 299 2 KSH Der Unterschied gegenuber der deutschen Regelung in 64 Abs 2 GmbHG liegt vor allem darin dass nach polnischem Recht nicht die Gesamtheit der Glaubiger namlich die Insolvenzmasse profitiert wenn ein Vorstandsmitglied Geschaftsfuhrer auf diese Weise belangt werden kann sondern der einzelne Glaubiger der allerdings selbst aktiv werden muss Weblinks BearbeitenVerordnung des Justizministers uber die Festlegung eines Modells der Satzung der Gesellschaft mit beschrankter Haftung das im IT System verfugbar ist M P nr 299 poz 1774 22 Dezember 2011 abgerufen am 20 Februar 2023 polnisch Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Spolka z ograniczona odpowiedzialnoscia amp oldid 236738069