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Das Schweizer Rechnungslegungsrecht die Mindest Anforderungen zur Erstellung einer auch fur ausserhalb der Unternehmensfuhrung stehende Personen transparenten Rechnungslegung orientiert sich heute zunehmend nicht mehr an den gesetzlichen Mindestbestimmungen des Obligationenrechts OR sondern vermehrt auch am Standard Swiss GAAP FER oder bei grossen borsenkotierten Unternehmen am internationalen IFRS Standard 1 Bei der Aktiengesellschaft der wichtigsten Rechtsform mit hoheren Transparenz Anforderungen gelten bilanzrechtlich die Bestimmungen der Artikel 662 bis 677 OR Sie verlangen beispielsweise eine Jahresrechnung nach den Grundsatzen der Vollstandigkeit der Klarheit und der Vorsicht Art 662a Die Erfolgsrechnung muss z B betriebliche und betriebsfremde Aufwendungen und Ertrage gesondert aufweisen Art 663 die Bilanz Anlage und Umlaufvermogen sowie Fremd und Eigenkapital Art 663a Ein wichtiger Aspekt ist die Zulassigkeit einer Bildung von gewinnmindernden stillen Reserven durch uberhohte Abschreibungen die beim Aktienrecht grosszugiger gehandhabt werden als im Steuerrecht Sie sind zulassig soweit sie auf ein dauerhaftes Gedeihen des Unternehmens und auf die Ausrichtung einer moglichst gleichmassigen Dividende ausgerichtet sind Art 669 Art 725 Obligationenrecht legt fest dass eine Unterbilanz vorliegt wenn die Halfte des Aktienkapitals infolge fortlaufenden Bilanzverlusts nicht mehr gedeckt ist Literatur BearbeitenM Amstutz Hrsg Handkommentar zum Schweizer Privatrecht 2012 Kapitel zur AktiengesellschaftEinzelnachweise Bearbeiten Erklarung anderer Rechnungslegungs Standards Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schweizer Rechnungslegungsrecht amp oldid 208637282