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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung die juristischen und politischen Bedingungen fur das Erscheinen der judischen Presse bis 1938 1943 fehlen hier Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Das Schriftleitergesetz verabschiedet am 4 Oktober 1933 in Kraft getreten am 1 Januar 1934 war eines der wichtigsten Instrumente zur Gleichschaltung der Presse im nationalsozialistischen Deutschen Reich Darin wurden die Erlaubnis zur Ausubung des Berufs und die Aufgaben des Schriftleiters Redakteurs Journalisten festgeschrieben Das Gesetz schuf die rechtliche Grundlage fur die Kontrolle der Presseinhalte und regelte die personlichen und politischen Voraussetzungen zur Ausubung des Berufs des Schriftleiters Dazu war die Eintragung in die Berufsliste der Reichspressekammer einer Abteilung der Reichskulturkammer vorgeschrieben Die Reichskulturkammer unterstand ihrerseits den Weisungen des von Goebbels gefuhrten Propagandaministeriums RMVP Zur Aufnahme in die Liste musste eine einjahrige Berufsausbildung vorgewiesen werden Nur nach einem mehrmonatigen Lehrgang mit abschliessender Prufung zum Schriftleiter war dann eine Tatigkeit moglich Somit besass jeder Schriftleiter gleichsam einen beamtenahnlichen Status der von ihm verlangte loyal zum nationalsozialistischen Staat zu sein Deshalb benotigte er wie alle Beamten wahrend der Zeit des Nationalsozialismus uberdies einen Ariernachweis Juden waren somit grundsatzlich von der Berufsausubung ausgeschlossen wobei einige Ausnahmen auf das von Hindenburg eingefuhrte Frontkampferprivileg zuruckgingen 1 Ausserdem musste der Journalist mindestens 21 Jahre alt sein Dem Schriftleiter vorgesetzt war der Hauptschriftleiter 2 Ihm oblag die Verantwortung uber die Einhaltung des Gesetzes sowie die Verantwortlichkeit uber den Inhalt einer Zeitung Da andererseits der Haupt schriftleiter den Richtlinien und Weisungen der Reichspressekammer und damit dem RMVP das dieser vorgesetzt war unterstand war der Verleger haufig nicht mehr in der Lage auf den Inhalt der Zeitung Einfluss zu nehmen Der Verleger konnte den Schriftleiter nicht ohne Erlaubnis der Reichspressekammer kundigen oder einstellen 3 Die Neue Zurcher Zeitung schrieb zur Verabschiedung des Schriftleitergesetzes Infolgedessen wird die Aufgabe der Presse von Grund aus verandert Sie besteht wesentlich darin nicht mehr zu diskutieren sondern zu interpretieren und die Entschlusse der Regierung mit den Argumenten unterbauen zu helfen die sie beizubringen vermag Max Ruchner NZZ Zurich 4 Mit Inkrafttreten des Gesetzes verloren etwa 1300 Journalisten ihre Arbeit Viele liberale Zeitungen wie z B die Vossische Zeitung in Berlin mussten daraufhin ihr Erscheinen einstellen Inhaltsverzeichnis 1 Siehe auch 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseSiehe auch BearbeitenListe antijudischer Rechtsvorschriften im Deutschen Reich 1933 1945Literatur BearbeitenManfred Pohl M DuMont Schauberg Der Kampf um die Unabhangigkeit des Zeitungsverlags unter der NS Diktatur Campus Frankfurt am Main 2009 ISBN 978 3 593 38919 6 Katrin Diehl Die judische Presse im Dritten Reich zwischen Selbstbehauptung und Fremdbestimmung Niemeyer Tubingen 1997 ISBN 3 484 65117 2 Zugl Munchen Univ Diss Weblinks BearbeitenSchriftleitergesetz vom 4 Oktober 1933 veroffentlicht im Reichsgesetzblatt vom 7 Oktober 1933 Zur historischen Orientierung Das Schriftleitergesetz von Historiker Bernd Sosemann Exemplarische Loschung von der Berufsliste im Fall von Hans Heinz Stuckenschmidt nbsp Wikisource Berufsverbot Stuckenschmidt Quellen und VolltexteEinzelnachweise Bearbeiten http pressechronik1933 dpmu de zur historischen orientierung das schriftleitergesetz 20 2 des Schriftleitergesetzes siehe Oron J Hale Presse in der Zwangsjacke 1933 1945 Droste Dusseldorf 1965 S 93 f Max Ruchner Bemerkungen zum deutschen Schriftleitergesetz In Neue Zurcher Zeitung Zurich 10 Oktober 1933 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schriftleitergesetz amp oldid 235670859