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Der Schiffsrat ist eine vom Kapitan einberufene Versammlung der Schiffsoffiziere zur Abgabe eines Gutachtens in einer Gefahrensituation Im deutschen Recht war der Begriff im Handelsgesetzbuch niedergelegt Einzelheiten BearbeitenIm Fall einer vorliegenden Gefahr oder anderweitigen schwerwiegenden zu fallenden Entschlussen kann der Kapitan eines Seeschiffes den Schiffsrat einberufen Abhangig von der zu beantwortenden Fragestellung kann der Schiffsrat einen Teil oder alle Offiziere eines Schiffes umfassen Nach der Erorterung der zu losenden Frage n ist der Schiffsrat gehalten einen Beschluss zu fassen und diesen im Schiffstagebuch festzuhalten Das gefasste Votum gilt als Gutachten uber zu treffende Massregeln der Kapitan ist in seiner Entscheidung aber nicht daran gebunden Insbesondere im Falle einer abweichenden Meinung in solch einem Verfahren ist ein Kapitan gehalten auch diese mit Begrundung im Tagebuch festzuhalten Literatur BearbeitenHans Segelken Kapitansrecht 2 Auflage Verlag Weltarchiv GmbH Hamburg 1974 Georg Schaps Hans Jurgen Abraham Das Seerecht in der Bundesrepublik Deutschland Kommentar und Materialsammlung Band 1 de Gruyter 1978 ISBN 3 11 007541 5 Walter Helmers Hrsg Muller Krauss Handbuch fur die Schiffsfuhrung Band 2 Manovrieren Teil B Springer Verlag Berlin 1988 ISBN 3 540 17973 9 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schiffsrat amp oldid 227022100