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Als Schankwirt bezeichnet man den Wirt einer Schankwirtschaft oder Schanke den Wirt einer getrankebetonten Speisewirtschaft historisch den Inhaber bzw Nutzer eines Schankrechts den Inhaber einer SchankerlaubnisDies ist eine Begriffsklarungsseite zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Schankwirt amp oldid 202975597