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Das Sachlichkeitsgebot als Bestandteil des Berufsrechts der Rechtsanwalte ist in Deutschland in 43a Abs 3 Bundesrechtsanwaltsordnung BRAO geregelt Danach darf sich ein Rechtsanwalt bei seiner Berufsausubung nicht unsachlich verhalten Gegen das Sachlichkeitsgebot verstossen insbesondere zwei Verhaltensweisen des Rechtsanwalts die bewusste Verbreitung von Unwahrheiten 43a Abs 3 S 2 Var 1 BRAO und herabsetzende Ausserungen zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben 43a Abs 3 Var 2 BRAOZu den herabsetzenden Ausserungen gehoren insbesondere Beleidigungen 1 Einzelnachweise Bearbeiten Torsten Passmann Anwalte Maulkorb oder Meinungsfreiheit Fassung vom 04 04 2018 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sachlichkeitsgebot amp oldid 236436631