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Unter der Sudtiroler Bildungsautonomie werden eine Reihe von Gesetzen und Statuten verstanden die der Sudtiroler Bildungspolitik weitergehendere Autonomierechte einraumen als sie anderen Provinzen Italiens gewahrt werden Hintergrund sind die geschichtliche Besonderheit Sudtirols und seine kulturelle Eigenstandigkeit die im Rahmen der Autonomie Sudtirols verfassungsrechtlich verankert wurden Inhaltsverzeichnis 1 Werdegang 1 1 Das Erste Autonomiestatut von 1948 1 2 Das Zweite Autonomiestatut von 1972 2 Bildungsbereiche mit primarer Gesetzgebungsbefugnis 2 1 Kindergarten 2 2 Schulfursorge 2 3 Schulbauten 2 4 Berufsbildung 2 5 Institut fur Musikerziehung und Musikschulen 2 6 Schulbibliotheken 3 Bildungsbereiche mit sekundarer Befugnis 4 Siehe auch 5 EinzelnachweiseWerdegang BearbeitenDas Erste Autonomiestatut von 1948 Bearbeiten Mit dem Pariser Vertrag dem sogenannten Gruber De Gasperi Abkommen vom 5 September 1946 wurden Sudtirol eine Reihe von Grundrechten zuerkannt der Volks und Mittelschulunterricht in der Muttersprache die Gleichberechtigung der beiden Sprachen in offentlichen Amtern die Gleichberechtigung bei der Zulassung zu offentlichen Amtern und das Recht die deutschen Familiennamen wieder zu erwerben Der Vertrag wurde zum Ersten Autonomiestatut das mit Verfassungsgesetz Nr 5 vom 28 Februar 1948 in Kraft trat Das Statut wurde nicht konsequent umgesetzt und die Erwartungen der Sudtiroler enttauscht So kam es Ende der Funfziger und zu Beginn der Sechziger Jahre in Sudtirol zu grossen Spannungen Am 17 November 1957 propagierte Silvius Magnago auf Schloss Sigmundskron vor 35 000 Menschen das Los von Trient 1960 wurde das Thema Sudtirol vor der UNO in New York diskutiert Im Juni 1961 gab es die beruchtigte Feuernacht In der Sudtiroler Volkspartei kristallisierten sich zwei Gruppierungen in Bezug auf das Schicksal Sudtirols heraus Die einen wollten das Selbstbestimmungsrecht durchsetzen die anderen waren fur eine weitgehende Autonomie So war beim Parteitag der SVP vom 22 November 1969 in Meran nur eine knappe Mehrheit der Delegierten rund um Magnago fur die neue Autonomie 1 Das Zweite Autonomiestatut von 1972 Bearbeiten Das Zweite Autonomiestatut raumte der Provinz Bozen Sudtirol weitreichende Gesetzgebungsbefugnisse in unzahligen Sachbereichen ein Es wurde nach jahrelangen Diskussionen Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten mit Dekret des Prasidenten der Republik Nr 670 am 31 August 1972 genehmigt Darin muss zwischen primaren und sekundaren Befugnissen unterschieden werden Bei den primaren Befugnissen kann das Land eine Vielzahl von Sachbereichen durch eigene Gesetze regeln muss sich aber an folgende Grenzen halten die Verfassung die Grundsatze der Rechtsordnung des Staates die Achtung der internationalen Verpflichtungen die nationalen Interessen und die grundlegenden Bestimmungen der wirtschaftlich sozialen Reformen der Republik 2 Bei den sekundaren oder konkurrierenden Befugnissen muss sich das Land zusatzlich zu den oben angefuhrten Grenzen noch an die in den Gesetzen des Staates festgelegten Grundsatze halten In den Artikeln 8 und 9 des Statutes sind die Sachbereiche angegeben in denen das Land primare und sekundare Gesetzgebungsbefugnis hat Zu den 29 Bereichen mit primarer Befugnis zahlen die Kindergarten die Schulfursorge der Schulbau Berufsertuchtigung und Berufsausbildung zu den elf Materien mit sekundarer Befugnis der Unterricht in den Grund und Sekundarschulen sowie das Lehrlingswesen 3 In den darauffolgenden Jahrzehnten wurde sehr intensiv an der Umsetzung dieses Statutes das nur Grundsatzbestimmungen enthalt gearbeitet Hunderte von Durchfuhrungsbestimmungen Landesgesetzen und Beschlussen wurden erlassen All diese Gesetze bewirkten unter anderem dass 250 Schulen errichtet im ganzen Lande Bibliotheken Hochschulen Theater und Konzertsale gebaut das Stipendienwesen und der Schulertransport ausgebaut eine eigene Lehrerausbildung auf die Beine gestellt und alle Bildungsbereiche umfassend reformiert wurden Bildungsbereiche mit primarer Gesetzgebungsbefugnis BearbeitenKindergarten Bearbeiten Das Landesgesetz Nr 36 vom 17 August 1976 regelt die Rechtsordnung des Kindergartens in Sudtirol Es definiert den Kindergarten als Einrichtung im vorschulischen Bereich fur Kinder von drei bis sechs Jahren Die Einschreibung ist freiwillig der Besuch nur teilweise unentgeltlich Die Eltern mussen eine Besuchsgebuhr bezahlen deren Hochstbetrag das Land festlegt Die Fuhrung der Kindergarten fallt in die Kompetenz der Gemeinden das Land errichtet sie und bezahlt das padagogische Personal Auch kirchliche Einrichtungen oder Private konnen Kindergarten fuhren Die Zielsetzungen des Kindergartens bestehen laut diesem Gesetz in der Erziehung erganzend zu den Eltern der Entwicklung der kindlichen Personlichkeit der Betreuung und der Vorbereitung auf die Schule Integration wurde ebenfalls grossgeschrieben der Kindergarten sah bereits ab 1976 Sonderkindergarten und integrierte Abteilungen vor Dieses Bildungsgesetz von 1976 enthielt viele wichtige Neuerungen die Einfuhrung der Mitbestimmungsgremien die Berufsbilder der Kindergartnerinnen und der Kindergartenassistentinnen die Pflichten der Eltern die Errichtung eines eigenen Kindergarteninspektorates den Pflichtstundenplan des Personals und die Regelung uber die verwaltungsmassige und finanzielle Fuhrung der Landeskindergarten Bereits im Artikel 19 des Autonomiestatutes wird bestimmt dass die Aufsicht und Verwaltung der Landeskindergarten in die Kompetenz der Schulamtsleiter fallt Ein Grossteil des Gesetzes wurde mit der Reform der Unterstufe vom Jahre 2008 abgeandert Diese sieht die Autonomie der Kindergarten vor fuhrt neue Gremien ein und erklart den Kindergarten zur ersten Bildungsstufe Mit Beschluss Nr 3 990 vom 3 November 2008 wurden auch die Rahmenrichtlinien des Landes fur die deutschsprachigen Kindergarten genehmigt Acht Direktionen verwalten heute den deutschen Kindergartenbereich in Sudtirol Die padagogische Arbeit leisten uber 2 000 Bedienstete 12 000 Kinder besuchen die einzelnen Kindergarten im Land Schulfursorge Bearbeiten Das Landesgesetz Nr 7 vom 31 August 1974 regelt die Schulfursorge und damit die Massnahmen zur Sicherung des Rechts auf Bildung Die Ziele dieses Gesetzes eine echte Chancengleichheit im Bildungsbereich sichern wirtschaftliche und soziale Hindernisse zu beseitigen und allen Fahigen auch wenn sie mittellos sind die Erreichung der hochsten Studiengrade zu ermoglichen Dieses wichtige Gesetz gab allen Jugendlichen in Sudtirol die Moglichkeit eine Oberschule oder eine Ausbildung im Rahmen der Berufsbildung zu absolvieren und auch eine Hochschule zu besuchen Dazu sieht es eine ganze Serie von Massnahmen in verschiedenen Bereichen vor ordentliche und ausserordentliche Studienbeihilfen Schulausspeisungen Mensa Schulbucher Schulertransport Versicherungen Wohnmoglichkeiten Schulerheime Sommerbetreuung von Kindern Massnahmen zugunsten von Kindern mit BeeintrachtigungAuf der Grundlage dieses Gesetzes entstanden mehrere Schulerheime und unzahlige Mensen es wurde ein grosszugiges Stipendienwesen fur Oberschuler sowie Hochschuler aufgebaut Massnahmen im Bereich des Schulertransportes gesetzt die ihresgleichen in Europa kaum zu finden sind es wurden Versicherungsvertrage fur Lehrpersonen sowie fur Schuler abgeschlossen sogenannte Bucherschecks eingefuhrt mit denen den Eltern der Kauf von Schulbuchern erleichtert wird Schlussendlich folgte auch der Ausbau von Sommerkindergarten und Sommerschulen Das Gesetz enthalt eine ganze Reihe von Kriterien und Detailregelungen fur die verschiedenen Anspruchsberechtigten und die Umsetzung der einzelnen Fursorgemassnahmen Diese betreffen die Wettbewerbe fur die Studienbeihilfen die Einrichtung von Schulausspeisungen durch die Gemeinden die vom Land im Ausmass von 40 Prozent bezuschusst werden die Kriterien fur den Schulertransport die Details fur die Versicherungen von Lehrpersonen und Schulern sowie die Sommerbetreuung 4 Schulbauten Bearbeiten Die erste gesetzliche Regelung in Umsetzung der neuen Zustandigkeiten war das Vierjahresprogramm zur Finanzierung von Schulbauten mit Landesgesetz Nr 21 vom 21 Juli 1977 das 40 Milliarden Lire fur Bauten von Schulen und Kindergarten bereitstellte Eine Neuregelung brachte das Landesgesetz Nr 37 vom 16 Oktober 1992 uber die neuen Bestimmungen zu den Vermogensgutern im Schulbereich Dieses Gesetz bestimmt dass Planung Bau Instandhaltung und Einrichtung von Kindergarten Grund und Mittelschulen in die Kompetenz der Gemeinden fallen wahrend jene der Oberschulen und Berufsschulen zum Zustandigkeitsbereich des Landes gehoren Es enthalt auch Regelungen uber die Benutzung der Schulgebaude fur schulische und ausserschulische Tatigkeiten und fur den Ankauf von Einrichtungsgegenstanden Von grosser Bedeutung sind die Schulbaurichtlinien die in letzter Version mit Dekret des Landeshauptmanns Nr 10 vom 23 Februar 2009 genehmigt worden sind und in nicht weniger als 111 Artikeln beschreiben wie Schulen Schulraume Schulhofe Sportstatten und didaktische Raume gestaltet sein sollen Dabei wird den Schulen auch ein Mitspracherecht eingeraumt Berufsbildung Bearbeiten Es gab in Sudtirol schon vor dem Autonomiestatut ein ausgepragtes Berufsschulwesen vor allem im Bereich der Lehrlingsausbildung dem sogenannten dualen System Da Italien in diesem Bereich keine Tradition hatte wurden die gut funktionierenden dualen Ausbildungssysteme von Osterreich Deutschland und der Schweiz ubernommen Auf der Grundlage eines Staatsgesetzes regelte das Landesgesetz Nr 3 vom 7 Oktober 1955 die Ausbildung der Lehrlinge Dabei wurde zwischen einer reinen Berufsausbildung bei der nur die Facher gelehrt werden die direkt mit dem Beruf zusammenhangen und einer technischen Berufsbildung unterschieden die mehr Theorie und allgemeinbildende Facher vorsah In der ersten Phase war die Berufsbildung grosstenteils Lehrlingsausbildung die Schulen waren Landeseinrichtungen Im Jahre 1973 wurden mit Dekret des Prasidenten der Republik Nr 689 die Bereiche Berufsbildung Lehrlingsausbildung und alle damit zusammenhangenden Aufgaben und Zustandigkeiten dem Land ubertragen Alle staatlichen Stellen die sich bis dahin mit Berufsbildung beschaftigt haben haben diese Kompetenzen an Landesamter ubertragen Der Staat hat im Jahre 1998 die Berufsbildung reformiert und mehr Vollzeitschulen errichtet Dieser Bildungszweig hat sich in Italien aber nie richtig durchgesetzt Die Fachoberschulen und Lehranstalten haben auf Staatsebene uber Jahrzehnte zu einem grossen Teil die berufliche Ausbildung ubernommen Das Ziel der Jugendlichen und Eltern in Italien war und ist grosstenteils heute noch eine Oberschule mit Matura Anders haben sich die Dinge in Sudtirol entwickelt Das Berufsschulwesen wurde standig ausgebaut mit starker Konzentration auf die Vollzeitausbildung gegenuber der Lehrlingsausbildung Ein gutes Drittel der Abganger der deutschsprachigen Mittelschulen macht eine Berufsausbildung Im italienischen Bereich sind es knapp uber zehn Prozent Daneben hat sich eine dritte bescheidene Ausbildungsschiene etabliert die Haus und Landwirtschaftsschulen die heute von etwa 1 000 Schulern besucht werden die Zahlen betreffen die deutschsprachigen Hauswirtschaftsschulen Das Landesgesetz Nr 40 vom 12 November 1992 uber die Ordnung der Berufsbildung hat neue Weichen fur die Berufsbildung gestellt und die letzten zwanzig Jahre erfolgreich gepragt Zielsetzungen dieses Gesetzes sind die Forderung der Berufsbildung im Einklang mit dem wirtschaftlichen und technischen Fortschritt um die Wettbewerbsfahigkeit des Wirtschaftsstandortes zu starken und die Beteiligung der Arbeitnehmer zu erleichtern Dieses Gesetz sieht eine breite Palette von Ausbildungsmassnahmen und berufsvorbereitenden und berufsbegleitenden Bildungsangeboten vor regelt die Planung und die Durchfuhrung der Bildungsmassnahmen sowie Einschreibungen Kurs und Prufungsprogramme Es setzt eine Landeskommission und ein Fachkomitee fur die Berufsbildung ein regelt die Betriebspraktika die Diplomprufungen und die Finanzierung An die dreijahrigen Vollzeitschulen die mit einer Fachprufung abschliessen wurde ein viertes Spezialisierungsjahr angehangt Seit einigen Jahren wird die Matura im Rahmen der Berufsbildung angeboten In den letzten zwanzig Jahren wurden ein Dutzend Berufsschulen im ganzen Lande gebaut darunter mehrere Hotelfachschulen Uber 10 000 Berufsschulerinnen und Berufsschuler aller Sprachgruppen Sudtirols besuchen einen Vollzeit oder einen Lehrlingskurs Das Lehrlingswesen das ja auch zur Berufsbildung zahlt bei dem das Land aber nur konkurrierende Befugnis hat und sich an die staatlichen Gesetze anhangen muss wurde mit Landesgesetz Nr 2 vom 20 Marz 2006 Ordnung der Berufsbildung neu geregelt Da der Staat diesen Bereich vor kurzem vollig umgestaltet hat musste das Land nachziehen und nahm mit Landesgesetz Nr 12 vom 4 Juli 2012 eine Neuordnung des Lehrlingswesens auf Landesebene vor 5 Institut fur Musikerziehung und Musikschulen Bearbeiten Obwohl dieser Bildungsbereich im Autonomiestatut nicht vorgesehen ist hat das Land nach osterreichischer Tradition bereits vor 35 Jahren eigene Musikschulen im ganzen Lande errichtet Inzwischen sind es uber vierzig mit uber 4 000 Schulern vom Kindergartenalter bis zur Matura Mit Landesgesetz Nr 25 vom 3 August 1977 wurden die Institute fur Musikerziehung der drei Sprachgruppen errichtet Zum Zwecke der Forderung und der Verbreitung des Gesanges und der Musik die als Mittel der Erziehung und kulturellen Entwicklung zu verstehen sind Art 1 des Gesetzes Seit September 2012 sind die Musikinstitute in die Bildungsressorts integriert Schulbibliotheken Bearbeiten Das offentliche Bibliothekswesen und die Schulbibliotheken haben in Sudtirol ebenfalls einen sehr hohen Standard Der rechtliche Grundstein dafur ist das Landesgesetz Nr 17 vom 7 August 1990 Massnahmen zur Forderung der Schulbibliotheken 6 Bildungsbereiche mit sekundarer Befugnis BearbeitenFur die Umsetzung der Grundsatze und Schwerpunkte der Zustandigkeiten im Bildungsbereich mit sekundarer Befugnis die den Unterricht an Grund und Sekundarschulen umfassen mussten Durchfuhrungsbestimmungen erlassen werden Es gab drei grundlegende Gesetze die den Grundstein fur eine eigenstandige Schulpolitik gelegt haben Das DPR Decreto del Presidente della Repubblica Nr 116 1973 die erste Durchfuhrungsbestimmung zum Bildungsbereich hatte fast uberhaupt keine Auswirkungen Von Bedeutung in jener Zeit war nur die Errichtung der Schulamter mit Landesgesetz vom 22 April 1975 Nr 22 Diese wurden am 16 September 1975 feierlich eingesetzt Die zweiten Durchfuhrungsbestimmungen zur Schule das DPR Nr 89 vom 10 Februar 1983 setzte dieses Dekret allerdings ganzlich ausser Kraft und sieht unter anderem Folgendes vor Die Verwaltung im Bereich Kindergarten und Schule wird von der Provinz Bozen ausgeubt Grund und Sekundarschulen sind ihrem Wesen nach Staatsschulen Das Inspektions Direktions und Lehrpersonal ist in jeder Hinsicht Staatspersonal In Sudtirol werden eigene Stellenplane fur das Lehrpersonal erstellt Fur die Errichtung und Auflassung von Grund und Sekundarschulen ist das Land zustandig In den Grund und Sekundarschulen ist der Unterricht der jeweiligen Zweitsprache vorgeschrieben Die Lehrpersonen mussen den Zweisprachigkeitsnachweis besitzen Das Recht der Eltern ihre Kinder in eine Schule der drei Sprachgruppen einzuschreiben darf keinen Einfluss auf die Unterrichtssprache haben Bei Anderungen von Lehr und Prufungsplanen muss das Gutachten des Nationalen Schulrates eingeholt werden Die Bedeutung des Religionsunterrichtes in Sudtirol wird besonders hervorgehoben In der Pflichtschule konnen bis zu zwei Wochenstunden dafur verwendet werden Ein eigener Religionsinspektor wird ernannt Diese zweiten Durchfuhrungsbestimmungen hatten grossere Auswirkungen Der Bereich des katholischen Religionsunterrichtes und die Anstellung der Religionslehrer wurden neu geregelt und eigene Lehrplane fur den Religionsunterricht ausgearbeitet Von grosser Bedeutung war die Errichtung der Padagogischen Institute mit Landesgesetz Nr 13 vom 30 Juni 1987 Ende 2010 wurde es in den Bereich Innovation und Beratung umgewandelt und ist fur Fortbildung padagogische Forschung und Schulentwicklung zustandig Eine Wende kam mit den dritten Durchfuhrungsbestimmungen dem Gesetzesvertretenden Dekret GVD Nr 434 vom 24 Juli 1996 das unter der Bezeichnung Schule zum Land bekannt wurde Dieses Dekret ubernahm den grossten Teil der zweiten Durchfuhrungsbestimmungen vom Jahr 1983 und brachte folgende grundlegende Neuerungen mit sich Das Personal bleibt beim Staat angestellt Die Zustandigkeiten im Bereich des Dienst und Besoldungsrechts werden dem Land ubertragen Fur die Errichtung und Auflassung von Schulen muss das Land eigene Schulverteilungsplane erstellen Die Anderungen von Lehr und Prufungsplanen sowie der Unterrichtszeiten verfugt das Land mit eigenem Gesetz Bei Durchfuhrungsbestimmungen zu Staatsprufungen muss das Land das Unterrichtsministerium nur mehr anhoren Das Land kann die Prasidenten und Mitglieder der Maturakommissionen ernennen und hat eine Mitsprache bei der Festlegung der Prufungsfacher Das Land kann eigene Kollektivvertrage fur das Direktions und Lehrpersonal aushandeln muss sich aber an das Grundgehalt des Staates und die sozial und rentenrechtlichen Bestimmungen halten In jedem Fall kann das Land mit bindendem Gutachten des Unterrichtsministeriums sowohl das Dienst als auch das Besoldungsrecht eigenstandig regeln Die Wettbewerbsklassen konnen vom Land im Einvernehmen mit dem Ministerium abgeandert oder neu festgelegt werden Die Ernennung der Schulamtsleiter wird neu geregelt und auf funf Jahre begrenzt Es wird auch bestimmt dass die Schulamtsleiter in Sudtirol dieselben Befugnisse ausuben wie die Schulamtsleiter auf Staatsebene ausser ein Landesgesetz verfugt das anders Alle Detailbereiche von Unterricht und Schule wurden seither durch eigene Landesbestimmungen neu geregelt Dabei kam es ofters vor dass der Staat die Sudtiroler Gesetze beim Verfassungsgerichtshof angefochten hat und einige als verfassungswidrig erklart wurden wie zum Beispiel jenes uber die Berufsmatura und die Durchlassigkeit zwischen Berufsschulen und Oberschulen 7 Siehe auch BearbeitenGrundschule Sudtirol Mittelschule Sudtirol Schulreformen der Unter und Oberstufe in Sudtirol Bildungssystem in SudtirolEinzelnachweise Bearbeiten Sudtirol Handbuch Hrsg Sudtiroler Landesregierung Bozen 2012 S 26 ff Das Neue Autonomiestatut Hrsg Sudtiroler Landesregierung Bozen 2009 S 66 ff Das Neue Autonomiestatut Hrsg Sudtiroler Landesregierung Bozen 2009 S 69 f Info Dezember 2012 und Janner 2013 S 39 Info Dezember 2012 und Janner 2013 S 40 f Info Dezember 2012 und Janner 2013 S 41 Info Februar 2013 S 32 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sudtiroler Bildungsautonomie amp oldid 237484283