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Rundfunkteilnehmer war in Deutschland die Bezeichnung im Rundfunkgebuhrenstaatsvertrag fur naturliche und juristische Personen die infolge des Besitzes von Rundfunkgeraten Rundfunksendungen zumindest theoretisch empfangen konnen Daraus wurde bis 2013 gemass dem Rundfunkgebuhrenstaatsvertrag eine Gebuhrenpflicht dieser Rundfunkteilnehmer abgeleitet die nach Art und Anzahl der besessenen Rundfunkgerate variiert Fur bedurftige naturliche Personen ist eine Befreiung aus der Rundfunkgebuhrenpflicht auf Antrag moglich Seit Januar 2007 ist auch der Besitzer eines internetfahigen Computers als Rundfunkteilnehmer definiert worden Im aktuellen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag wird ab dem 1 Januar 2013 nun die Bezeichnung Beitragsschuldner im vergleichbaren Sinne verwendet Hintergrund einer moglichen Beitragsschuld ist nun allein eine bestehende Moglichkeit zum Rundfunkempfang die in Deutschland auch ohne Rundfunkempfangsgerate in nahezu allen Wohnungen und Betriebsstatten besteht Anknupfungspunkt fur eine Beitragsverpflichtung ist dann das Innehaben einer Wohnung bzw Betriebsstatte unabhangig ob die bestehende Moglichkeit genutzt wird oder nicht Inhaber von Wohnungen und Betriebsstatten in denen keine Moglichkeit zum Rundfunkempfang besteht eine solche also z B durch alle Inhaber gemeinsam konsequent ausgeschlossen wird sind demnach keine Rundfunkbeitragsschuldner Eine Verpflichtung dass Inhaber einer Wohnung dort auch Moglichkeiten zum Rundfunkempfang zulassen mussen besteht namlich in Deutschland derzeit nicht Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rundfunkteilnehmer amp oldid 192760372