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Die Richtlinie 97 81 EG uber Teilzeitarbeit legt EU weit einheitliche Mindeststandards fur die Arbeitsbedingungen von Arbeitnehmern in Teilzeitarbeitsverhaltnissen fest Richtlinie 97 81 EGTitel Richtlinie 97 81 EG des Rates vom 15 Dezember 1997 zu der von UNICE CEEP and EGB geschlossenen Rahmenvereinigung uber TeilzeitarbeitBezeichnung nicht amtlich TeilzeitrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie ArbeitsrechtGrundlage Abkommen uber die Sozialpolitik das dem Protokoll uber die Sozialpolitik im Anhang zum EGV beigefugt ist insbesondere Artikel 4 Absatz 2Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiIn nationales Rechtumzusetzen bis 20 Januar 2000Umgesetzt durch Teilzeit und BefristungsgesetzFundstelle ABl L 14 vom 20 1 1998 S 9 14Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Richtlinie beruht auf einer zwischen den europaischen Sozialpartnern UNICE CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung uber Teilzeitarbeit Die Richtlinie soll einerseits die Beseitigung von Diskriminierungen von Teilzeitbeschaftigten sicherstellen und die Qualitat der Teilzeitarbeit verbessern sowie andererseits die Entwicklung der Teilzeitarbeit auf freiwilliger Basis fordern und zu einer flexiblen Organisation der Arbeitszeit beitragen die den Bedurfnissen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer Rechnung tragt Siehe auch BearbeitenLeistungsentgelt bei Teilzeit Richtlinie 2006 54 EG Gleichbehandlungsrichtlinie Weblinks BearbeitenRichtlinie 97 81 EG PDF Berichtigung der Richtlinie 97 81 EGBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 97 81 EG Teilzeitrichtlinie amp oldid 207743616