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Die Richtlinie 89 654 EWG ist eine Europaische Richtlinie die als die Erste Einzelrichtlinie zur Richtlinie 89 391 EWG Arbeitsschutz Rahmenrichtlinie die Mindestanforderungen fur Arbeitsstatten erganzt 1 Richtlinie 89 654 EGTitel Richtlinie 89 654 EWG des Rates vom 30 November 1989 uber Mindestvorschriften fur Sicherheit und Gesundheitsschutz in Arbeitsstatten Erste Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89 391 EWG Rechtsmaterie Arbeitsschutz UVV GesundheitsschutzGrundlage EGV insbesondere Art 118aDatum des Rechtsakts 30 November 1989Veroffentlichungsdatum 30 Dezember 1989Inkrafttreten 30 Dezember 1989Anzuwenden ab 31 Dezember 1992Letzte Anderung durch Verordnung EU 2019 1243Inkrafttreten derletzten Anderung 25 Juli 2019Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist in Kraft getreten und anwendbar Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Anwendung BearbeitenAls erste erganzende Einzelrichtlinie zu den allgemeinen Vorschriften zu Gesundheitsschutz und Sicherheit von Arbeitnehmern bei der Arbeit die in der Richtlinie 89 391 EG festgelegt sind definiert diese Richtlinie die Mindestanforderungen fur Arbeitsstatten 1 Durch diese Richtlinie werden Arbeitgeber verpflichtet fur Arbeitsstatten die nach dem 31 Dezember 1992 erstmals genutzt oder danach umgestaltet wurden die Mindestanforderungen fur Sicherheit und Gesundheitsschutz nach Anhang I einzuhalten Fur Arbeitsstatten die bereits vorher erstmal genutzt wurden gelten dagegen die Anforderungen nach Anhang II dieser Verordnung Unter anderen sind zu gewahrleisten angemessene Hygienebedingungen das Vorhandensein von Notausgangen welche jederzeit freigehalten werden mussen Sicherheitseinrichtungen zur Verhutung oder Beseitigung von Gefahren welche regelmassig gepruft und gewartet werden mussen und die Instandhaltung von Arbeitsstatten sowie deren Anlagen und Einrichtungen Die Arbeitnehmer mussen vom Arbeitgeber uber die Massnahmen die zu ihrer Sicherheit und zum Gesundheitsschutz getroffen wurden unterrichtet werden und sind entsprechend der Richtlinie 89 391 EWG anzuhoren Die EU Lander werden dazu verpflichtet alle funf Jahre der Europaischen Kommission uber die Durchfuhrung der Richtlinie 89 391 EWG und der entsprechenden Einzelrichtlinien wie der Richtlinie 89 654 EWG Bericht zu erstatten 1 Diese Richtlinie gilt nicht fur Arbeitsstatten in Transportmitteln oder Transportmittel welche ausserhalb von Unternehmen eingesetzt werden fur Baustellen die zeitlich begrenzt oder ortsveranderlich sind fur Arbeitsstatten in der mineralgewinnenden Industrie auf Fischereifahrzeuge sowie Flachen die ausserhalb der bebauten Flache eines land oder forstwirtschaftlichen Betriebs liegen 1 Nach Inkrafttreten wurde diese Richtlinie durch die Richtlinie 2007 30 EG und die Verordnung EU 2019 1243 geandert 1 Aufbau der Richtlinie 89 654 EWG BearbeitenABSCHNITT I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel 1 Ziel der Richtlinie Artikel 2 Definition ABSCHNITT II PFLICHTEN DES ARBEITGEBERS Artikel 3 Erstmals genutzte Arbeitsstatten Artikel 4 Bereits genutzte Arbeitsstatten Artikel 5 Anderungen der Arbeitsstatten Artikel 6 Allgemeine Verpflichtungen Artikel 7 Unterrichtung der Arbeitnehmer Artikel 8 Anhorung und Beteiligung der Arbeitnehmer ABSCHNITT III SONSTIGE BESTIMMUNGEN Artikel 9 Anpassungen der Anhange Artikel 10 Schlussbestimmungen Artikel 11 ANHANG I MINDESTVORSCHRIFTEN FUR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ IN ERSTMALS GENUTZTEN ARBEITSSTATTEN NACH ARTIKEL 3 DER RICHTLINIE 1 ANHANG II MINDESTVORSCHRIFTEN FUR SICHERHEIT UND GESUNDHEITSSCHUTZ IN BEREITS GENUTZTEN ARBEITSSTATTEN NACH ARTIKEL 4 DER RICHTLINIE 1Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer Vorschriften in Arbeitsstatten EUR Lex In eur lex europa eu 26 November 2018 abgerufen am 29 November 2020 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 89 654 EWG amp oldid 229103146