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Die Richtlinie 2006 32 EG des europaischen Parlaments und des Rates vom 5 April 2006 uber Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen EDL Richtlinie schrieb das Ziel fest dass alle EU Mitgliedstaaten bis zum Jahr 2016 jeweils Endenergieeinsparungen in Hohe von neun Prozent im Vergleich zum durchschnittlichen Endenergieverbrauch der Jahre 2001 bis 2005 realisieren und nachweisen sollen Bei den neun Prozent handelte es sich jedoch um keine rechtsverbindliche Zielmarke sondern lediglich um ein indikatives Richtziel Die Mitgliedstaaten konnten nicht vor dem Europaischen Gerichtshof verklagt werden wenn sie ihr jeweiliges Richtziel verfehlt haben sollten sondern allenfalls dann wenn sie keine ernsthaften Bemuhungen erkennen liessen das Ziel zu erreichen Der Energieeinsparrichtwert 9 Zielwert fur Deutschland betrug bis zum Jahr 2016 rund 833 PJ Anm 1 Richtlinie 2006 32 EGTitel Richtlinie 2006 32 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 5 April 2006 uber Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen und zur Aufhebung der Richtlinie 93 76 EWG des RatesBezeichnung nicht amtlich EDL RichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie Energierecht UmweltrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 175 Absatz 1Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiInkrafttreten 17 Mai 2006Ersetzt Richtlinie 93 76 EWGIn nationales Rechtumzusetzen bis 17 Mai 2008Ersetzt durch Richtlinie 2012 27 EUAusserkrafttreten 4 Juni 2014Fundstelle ABl L 114 vom 27 4 2006 S 64 85Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Die Endenergieeinsparungen waren in allen Verbrauchssektoren zu erzielen und sollten durch Energiedienstleistungen und Energieeffizienzmassnahmen auf der Nachfrageseite erreicht werden Die Richtlinie liess den Mitgliedstaaten die Wahl zwischen verschiedenen Instrumenten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Forderung des Energiedienstleistungsmarkts In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Gesetz uber Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmassnahmen vom 4 November 2010 in nationales Recht umgesetzt Die Richtlinie wurde inzwischen durch die Energieeffizienzrichtlinie 2012 27 EU vom 25 Oktober 2012 abgelost wobei allerdings wesentliche Elemente in die neue Richtlinie ubernommen wurden Nachweis der Einsparungen BearbeitenDie EU Staaten mussten in drei zeitlich aufeinander folgenden Energieeffizienz Aktionsplanen engl Energy Efficiency Action Plan jeweils am 30 Juni 2007 2011 und 2014 ihre Politiken zur Umsetzung der Richtlinie gegenuber der EU Kommission Artikel 14 darlegen Die EU Kommission entwickelte mit Hilfe eines Ausschusses gemass Artikel 16 Komitologieverfahren der Richtlinie ein harmonisiertes Modell zur Messung und Berechnung von Energieeinsparungen Im Auftrag des Bundesministeriums fur Wirtschaft und Technologie den federfuhrenden Ministerium zur Umsetzung der Richtlinie ubernahm seit 2009 die Bundesstelle fur Energieeffizienz die am Bundesamt fur Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA angesiedelt ist die Gesamtkontrolle und Gesamtaufsicht uber die Durchfuhrung der EU Richtlinie Unterstutzt wurde das BAFA durch die Deutsche Energie Agentur dena die bestehende Projekte und Vorschlage zu konkreten Energiedienstleistung bzw Energieeffizienzmassnahmen auf der nationalen Informations und Kommunikationsplattform zur EDL Richtlinie sammelte prasentierte und an die beauftragte Bundesstelle kommunizierte Diese bewertete die erzielten Endenergieeinsparungen hinsichtlich ihrer Anrechenbarkeit im Sinne der Richtlinie Mit seinem 3 Nationalen Energieeffizienz Aktionsplan wies Deutschland 2014 das Erreichen der Ziele nach 1 Weblinks BearbeitenRichtlinie 2006 32 EG Gesetz uber Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmassnahmen Nationaler Energieeffizienz Aktionsplan EEAP der Bundesrepublik Deutschland Seite der Europaischen Kommission zur EDL Richtlinie Memento vom 26 Mai 2014 im Internet Archive Osterreichische Energieeffizienz Monitoringstelle Osterreichische Energieagentur Austrian Energy AgencyAnmerkungen Bearbeiten PJ Petajoule 1 Petajoule 1015 J 278 GWh Zum Vergleich 31 536 PJ 8760 GWh 1 Gigawattjahr Energieabgabe eines 1000 Megawatt Kraftwerkes in einem Jahr Siehe auch Grossenordnung Energie Bundesministerium fur Wirtschaft und Technologie Hrsg 3 Nationaler Energieeffizienz Aktionsplan NEEAP der Bundesrepublik Deutschland April 2014 bmwi de PDF 522 kB Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Richtlinie 2006 32 EG uber Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen amp oldid 229400740