Revident bzw. Revidentin (Abk.: Rev.) ist ein österreichischer Amtstitel für Bundes-Beamte sowie eine Verwendungsbezeichnung für Vertragsbedienstete des Bundes. Je nach Verwendung lautet der nächsthöhere Amtstitel/Verwendungsbezeichnung Oberrevident/Oberrevidentin (ORev. bzw. Ob.-Rev.).
Verwendung bei Bundesbeamten Bearbeiten
- Für Beamte des allgemeinen Verwaltungsdienstes in der Verwendungsgruppe A 2 bzw. B
- Für Beamte des Krankenpflegedienstes in den Verwendungsgruppen K 1 und K 2
- Für Beamte des Post- und Fernmeldewesens in den Verwendungsgruppen PT 2, PT 3 und PT 4
- Für Beamte der Post- und Fernmeldehoheitsverwaltung in den Verwendungsgruppen PF 2, PF 3 und PF 4
Verwendung bei Vertragsbediensteten des Bundes Bearbeiten
- Für Vertragsbedienstete des Verwaltungsdienstes und des handwerklichen Dienstes in der Entlohnungsgruppe v2
- Für Vertragsbedienstete des Krankenpflegedienstes der Entlohnungsgruppe k2
- Für Vertragsbedienstete, welche nach dem alten Entlohnungsschema in der Entlohnungsgruppe b eingereiht sind
Einzelnachweise Bearbeiten
- § 140 BDG 1979
- § 255 BDG 1979
- § 231c BDG 1979
- § 230 BDG 1979
- § 249c BDG 1979
- § 67a VBG 1948
- § 60a VBG 1948
- § 89a VBG 1948