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Die Rettungsmedaille des Landes Schleswig Holstein wurde am 4 August 1954 durch den damaligen Landtag gestiftet und dient seitdem als staatliche Auszeichnung fur Personen die unter Einsatz ihres eigenen Lebens erfolgreich Menschen aus Lebensgefahr gerettet haben 1 Zeitgleich wurde fur minderschwere Rettungstaten die Erinnerungsplakette fur Rettung aus Gefahr geschaffen sowie die offentliche Belobigung Grafische Darstellung der Rettungsmedaille von Schleswig Holstein Inhaltsverzeichnis 1 Verleihungsvoraussetzungen 1 1 Rettungsmedaille 1 2 Erinnerungsplakette 1 3 Offentliche Belobigung 2 Verleihungsausschluss 3 Verleihungsbefugnis und Verleihungsprozedere 4 Aussehen Beschaffenheit und Tragweise der Auszeichnungen 4 1 Rettungsmedaille 4 2 Erinnerungsplakette fur Rettung aus Gefahr 5 Siehe auch 6 EinzelnachweiseVerleihungsvoraussetzungen BearbeitenRettungsmedaille Bearbeiten Die Rettungsmedaille wird an alle Personen verliehen die unter besonders schwierigen Umstanden und mit eigener Lebensgefahr Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder eine von der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr abgewendet haben und dabei ein besonderes Mass von Mut und Opferbereitschaft aufgezeigt haben Die Rettungsmedaille kann dabei nur einmal an ein und dieselbe Person verliehen werden 2 Dabei schliesst der Besitz der Rettungsmedaille die Verleihung der Erinnerungsplakette ausdrucklich aus 3 Erinnerungsplakette Bearbeiten Die Erinnerungsplakette fur Rettung aus Gefahr wird dagegen verliehen wenn die Rettungstat unter minder schwerer Lebensgefahr vom Retter vollbracht worden ist oder trotz des opferbereiten Einsatzes erfolglos geblieben ist 4 Offentliche Belobigung Bearbeiten Die offentliche Belobigung wird ausgesprochen wenn sich der Retter in geringer eigener Lebensgefahr bei der Rettungstat befunden hat und die Tatbestande fur die Verleihung der Erinnerungsplakette nicht ausreichend sind 5 Neben der Verleihung der Rettungsmedaille und der offentlichen Belobigung kann zusatzlich eine Geldbelohnung gewahrt werden wenn der Retter bei der zugrundeliegenden Rettungstat Sachschaden erlitten hat den der Gerettete und seine Angehorigen nicht ersetzen konnen Verleihungsausschluss BearbeitenDie Rettungsmedaille sowie die Erinnerungsplakette werden in der Regel nicht an diejenigen Personen verliehen die aus dienstlichen oder beruflichen Grunden der Schutz des Lebens anderer Menschen anvertraut ist bzw deren Pflichten es sind von der Allgemeinheit drohende Gefahren abzuwenden Die Verleihung kommt daher nur in Betracht wenn diese Personen bei der Rettungstat ihre Pflichterfullung weit uberschritten haben 6 Verleihungsbefugnis und Verleihungsprozedere BearbeitenUber die letztendliche Verleihung der Rettungsmedaille der Erinnerungsplakette die offentliche Belobigung sowie die Geldbelohnung entscheidet im Namen der Landesregierung der Ministerprasident Der zu Beleihende erhalt mit Aushandigung der Rettungsmedaille und der Erinnerungsplakette eine vom Ministerprasidenten unterzeichnete Urkunde wobei die Auszeichnungen in das Eigentum des Beliehenen ubergehen Nach dem Ableben des Beliehenen verbleibt die Medaille seinen Angehorigen als Erinnerungsstuck 7 Aussehen Beschaffenheit und Tragweise der Auszeichnungen BearbeitenRettungsmedaille Bearbeiten Die runde versilberte Rettungsmedaille hat einen Durchmesser von 33 mm und zeigt auf ihrer Vorderseite mittig das erhaben gepragte Landeswappen mit der Umschrift SCHLESWIG HOLSTEIN Die Umschrift schliesst mit einem Ahrenzweig Die Ruckseite zeigt ebenfalls erhaben gepragt ein dreiblattrigen Eichenzweig mit Eichel und der Umschrift FUR RETTUNG AUS GEFAHR Getragen wird die Rettungsmedaille an einem orangefarbenen 28 mm breiten Ordensband das beidseitig von einem schmalen weissen Streifen durchzogen ist an der linken Brustseite 8 Sie lehnt sich damit an ihr ursprungliches Muster der Preussischen Rettungsmedaille von 1833 an Erinnerungsplakette fur Rettung aus Gefahr Bearbeiten Die Erinnerungsplakette besteht aus Bronze und hat einen Durchmesser von 60 mm Das Layout der Vorder und Ruckseite gleicht dabei der Rettungsmedaille am Band Sie stellt dabei eine nicht tragbare Auszeichnung dar 9 Siehe auch BearbeitenRettungsmedaillen der Lander der Bundesrepublik DeutschlandEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 1 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 3 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 4 Absatz 2 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 4 Absatz 1 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 6 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 8 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 9 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 2 Absatz 1 und 2 Gesetz uber die staatliche Anerkennung von Rettungstaten vom 3 August 1954 Gesetz und Verordnungsblatt fur Schleswig Holstein vom 10 August 1954 Nr 20 2 Absatz 3 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rettungsmedaille Schleswig Holstein amp oldid 210778336