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Die Resolution 194 der UN Generalversammlung wurde am 11 Dezember 1948 kurz vor dem Ende des Palastinakrieges verabschiedet Sie wurdigt die Leistungen des UN Gesandten Folke Bernadotte der am 17 September 1948 bei einem von Mitgliedern der Lechi verubten Attentat getotet worden war Daruber hinaus wurde mit der Resolution 194 eine UN Vermittlungskommission geschaffen die zur Beendigung des arabisch israelischen Krieges von 1948 beitragen sollte Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut 2 Rechtlicher Status 3 Interpretation 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseWortlaut BearbeitenDie Resolution 194 besteht aus insgesamt 15 Artikeln Die deutsche Ubersetzung lautet 1 Die Generalversammlung nach weiterer Erorterung der Lage in Palastina druckt ihre hochste Anerkennung aus fur den durch die Schlichtungsbemuhungen des dahingeschiedenen UN Vermittlers erzielten Fortschritt bei der Forderung einer friedlichen Regelung der kunftigen Situation Palastinas fur die er sein Leben geopfert hat dankt dem amtierenden Vermittler und seinem Stab fur ihre fortgesetzten Anstrengungen und Pflichterfullung in Palastina setzt eine aus drei Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen bestehende Schlichtungskommission Frankreich Turkei und USA ein mit folgenden Aufgaben a die dem UN Vermittler durch Resolution 186 S 2 der Generalversammlung vom 14 Mai 1948 ubergebenen Aufgaben zu ubernehmen sofern es ihr unter vorliegenden Umstanden notwendig erscheint b die ihr durch die vorliegende Resolution gegebenen speziellen Aufgaben und Anweisungen sowie zusatzliche Aufgaben und Anweisungen die ihr weiter von der Generalversammlung oder vom Sicherheitsrat gegeben werden durchzufuhren c auf Ersuchen des Sicherheitsrates alle Aufgaben zu ubernehmen fur die zur Zeit aufgrund von Sicherheitsratsresolutionen der UN Vermittler fur Palastina oder die UN Waffenstillstands kommission zustandig sind nach einem solchen vom Sicherheitsrat an die Schlichtungskommission gerichteten Ersuchen bezuglich aller aufgrund von Sicherheitsratsresolutionen noch verbleibenden Aufgaben des UN Vermittlers fur Palastina soll das Amt des Vermittlers beendet sein beschliesst dass ein aus China Frankreich der Sowjetunion Grossbritannien und den USA bestehender Ausschuss der Versammlung vor dem Ende des ersten Teiles der gegenwartigen Tagung der Generalversammlung einen Vorschlag zur Benennung der drei Staaten die die Schlichtungskommission bilden sollen zur Annahme durch die Versammlung vorlegen soll Frankreich die Turkei und die USA wurden bestimmt ersucht die Kommission ihre Funktionen sogleich zu ubernehmen um zu einem moglichst fruhen Zeitpunkt die Verbindung zwischen den Parteien selbst und zwischen diesen und der Kommission herstellen zu konnen fordert alle beteiligten Regierungen und Obrigkeiten auf den Rahmen der Verhandlungen die in der Sicherheitsratsresolution vom 16 November 1948 vorgesehen sind zu erweitern und in Unterhandlungen die entweder mit der Schlichtungskommission oder unmittelbar gefuhrt werden Verstandigung anzustreben mit dem Ziel alle zwischen ihnen noch offenen Probleme schliesslich beizulegen beauftragt die Schlichtungskommission Schritte zu unternehmen um die betroffenen Regierungen und Behorden in der endgultigen Klarung aller zwischen ihnen schwebenden Fragen zu unterstutzen beschliesst dass die heiligen Statten einschliesslich Nazareth sowie Gotteshauser und religiose Statten in Palastina geschutzt und der freie Zugang zu ihnen gesichert sein sollen in Ubereinstimmung mit bestehenden Rechten und der uberlieferten Praxis dass die zu diesem Zweck getroffenen Abmachungen unter wirksamer Kontrolle der Vereinten Nationen stehen sollen dass die UN Schlichtungskommission wenn sie der vierten regelmassigen Tagung der Generalversammlung ihre detaillierten Vorschlage fur ein standiges internationales Regime fur das Gebiet von Jerusalem unterbreitet Empfehlungen hinsichtlich der heiligen Statten in diesem Gebiet hinzufugen soll dass bezuglich der heiligen Statten im ubrigen Palastina die Kommission die politischen Autoritaten des betreffenden Gebietes auffordern soll entsprechende formelle Garantien fur den Schutz der heiligen Statten und des freien Zugangs zu ihnen abzugeben und dass diese Garantien von der Generalversammlung zur Bestatigung vorgelegt werden sollen beschliesst dass wegen seiner Bedeutung fur drei Weltreligionen dem Bereich von Jerusalem zu dem der gegenwartige Stadtbezirk und die umgebenden Land und Stadtgemeinden gehoren deren ostlichste Abu Dis sudlichste Bethlehem westlichste Ain Karim einschliesslich des bebauten Gebietes von Motsa und nordlichste Shu fat ist eine besondere und vom ubrigen Palastina getrennte Behandlung eingeraumt werden und er unter wirksame UN Kontrolle gestellt werden soll ersucht den Sicherheitsrat weitere Schritte zur Entmilitarisierung von Jerusalem zum fruhestmoglichen Zeitpunkt zu unternehmen beauftragt die Schlichtungskommission auf der vierten regelmassigen Tagung der Generalversammlung detaillierte Vorschlage fur ein standiges internationales Regime fur den Distrikt von Jerusalem vorzulegen das fur verschiedene Gruppen eine unter dem internationalen Sonderstatus des Distrikts von Jerusalem grosstmogliche lokale Autonomie gewahren soll Die Schlichtungskommission ist ermachtigt einen UN Vertreter zu ernennen der mit den ortlichen Behorden in Bezug auf die Ubergangsverwaltung des Bereichs von Jerusalem zusammenarbeiten soll beschliesst dass allen Einwohnern Palastinas bis zu einem Ubereinkommen zwischen den betreffenden Regierungen und Behorden betreffs detaillierterer Anordnungen der freiestmogliche Zugang nach Jerusalem per Strasse Eisenbahn oder Flugzeug ermoglicht werden soll beauftragt die Schlichtungskommission dem Sicherheitsrat uber jeden Versuch irgendeiner Partei diesen Zugang zu verhindern unverzuglich Bericht zu erstatten damit dieses Organ angemessene Schritte tun kann beauftragt die Schlichtungskommission Ubereinkunfte zwischen den betreffenden Regierungen und Behorden herbeizufuhren die geeignet sind die wirtschaftliche Entwicklung des Gebietes zu fordern einschliesslich von Ubereinkunften uber den Zugang zu Hafen und Flughafen und uber die Benutzung von Verkehrs und Kommunikationsanlagen beschliesst dass denjenigen Fluchtlingen die zu ihren Wohnstatten zuruckkehren und in Frieden mit ihren Nachbarn leben wollen dies zum fruhestmoglichen Zeitpunkt gestattet werden soll und dass fur das Eigentum derjenigen die sich entscheiden nicht zuruckzukehren sowie fur den Verlust oder die Beschadigung von Eigentum auf der Grundlage internationalen Rechts oder nach Billigkeit von den verantwortlichen Regierungen und Behorden Entschadigung gezahlt werden soll beauftragt die Schlichtungskommission die Repatriierung Umsiedlung Wiederansiedlung resettlement und okonomische sowie soziale Rehabilitation der Fluchtlinge und die Zahlung von Entschadigung zu ermoglichen beauftragt die Schlichtungskommission solche ihrer Aufsicht unterstehenden Hilfsgremien und technische Experten einzusetzen wie sie zur wirksamen Erfullung ihrer Aufgabe und Verantwortung aus der vorliegenden Resolution fur notwendig halt Die Schlichtungskommission wird ihren Sitz in Jerusalem haben Die fur die Aufrechterhaltung der Ordnung in Jerusalem zustandigen Behorden sind dafur verantwortlich alle notwendigen Massnahmen zur Gewahrleistung der Sicherheit der Kommission zu ergreifen Der Generalsekretar sorgt fur eine begrenzte Anzahl Wachpersonal zum Schutz der Angehorigen und der Niederlassung der Kommission beauftragt die Schlichtungskommission dem Generalsekretar zur Weiterleitung an den Sicherheitsrat und die Mitglieder der Vereinten Nationen uber die Fortschritte periodisch Bericht zu erstatten fordert alle betroffenen Regierungen und Behorden auf mit der Schlichtungskommission zusammenzuarbeiten und alle nur moglichen Schritte zu unternehmen um bei der Verwirklichung der vorliegenden Resolution mitzuhelfen ersucht den Generalsekretar fur die notwendigen Mitarbeiter und Einrichtungen zu sorgen und geeignete Anordnungen zur Beschaffung der bei der Ausfuhrung der Bestimmungen der vorliegenden Resolution erforderlichen Geldmittel zu treten Rechtlicher Status BearbeitenDie Resolution wurde von 35 Staaten darunter allen heutigen EU Mitgliedsstaaten ausser Polen in der damaligen Generalversammlung befurwortet 15 stimmten dagegen und 8 enthielten sich der Stimme Umstritten ist dass die Resolution zwar von der UN Generalversammlung nicht aber vom UN Sicherheitsrat verabschiedet wurde Interpretation BearbeitenViele Bestimmungen der Resolution 194 sind bis heute nicht erfullt worden Die Zustimmung zur Resolution 194 durch Israel war eine Bedingung fur die Aufnahme Israels in die Vereinten Nationen siehe Resolution 273 der UN Generalversammlung Es war daher wenig uberraschend dass die Resolution 194 sehr schnell von der israelischen Regierung akzeptiert wurde Die genaue Bedeutung und zeitliche Umsetzung der Resolution wurde von Anfang an heftig diskutiert Agypten Irak Libanon Saudi Arabien Syrien und Jemen stimmten im Gegensatz dazu gegen die Resolution 2 Artikel 11 der Resolution 194 wurde seit Ende der 1960er Jahre zunehmend von denen zitiert die den Artikel als Basis der politischen Forderung nach einer Ruckkehr palastinischer Fluchtlinge sehen Israel hat sich stets gegen diese Auslegung gewandt und darauf hingewiesen dass der Text lediglich feststellt den Fluchtlingen sollte erlaubt werden zum fruhest moglichen Termin in ihre Heimat zuruckzukehren und dass diese Empfehlung sich nur auf jene bezieht die es wunschen im Frieden mit ihren Nachbarn zusammen zu leben 3 Speziell der fruhere Ministerprasident Israels David Ben Gurion bestand in einem Gesprach mit den Mitgliedern der Versohnungskommission darauf dass solange Israel nicht auf den Willen der arabischen Staaten setzen konne in Frieden mit ihren Nachbarn zu bleiben die Wiederansiedlung der Fluchtlinge fur sein Land keine Verpflichtung sei Ben Gurion begrundet dies mit der Weigerung der arabischen Staaten Israel anzuerkennen 4 Auch die Frage nach einem Ruckkehrrecht fur die aus arabischen Staaten gefluchteten Juden meist zwischen 750 000 und 850 000 angegeben fur die ebenfalls die Resolution 194 angewendet werden konnte ist ungelost Diese Fluchtlinge konnten gleichfalls das Recht zur Ruckkehr zu ihren zuruckgelassenen Besitztumern in arabischen Staaten bzw eine Entschadigung fordern Siehe auch BearbeitenListe der UN ResolutionenWeblinks BearbeitenPalestine Progress Report Of The United Nations Mediator General Assembly A RES 194 III englisch Abgerufen im 1 Januar 1 General Assembly A RES 194 III 11 December 1948 der Text der Resolution 194 englisch Memento vom 6 Mai 2015 im Internet Archive Deutsche Ubersetzung PDF 75 kB Sean Gannon Who s afraid of Resolution 194 Memento vom 13 Januar 2005 im Internet Archive israelinsider 22 August 2003Einzelnachweise Bearbeiten Recht der Fluchtlinge auf Ruckkehr oder Entschadigung Generalversammlung Resolution 194 III Abgerufen am 23 Juli 2018 YEARBOOK OF THE UNITED NATIONS 1948 49 III Political and Security Questions DEPARTMENT OF PUBLIC INFORMATION UNITED NATIONS NEW YORK 31 Dezember 1949 Memento vom 13 Januar 2010 im Internet Archive Sean Gannon Who s afraid of Resolution 194 Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive israelinsider 22 August 2003 Progress Report of the Conciliations Commission 23 Oktober 1950 III 9 Memento vom 5 April 2009 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Resolution 194 der UN Generalversammlung amp oldid 239364533