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Renvoi relatif a la secession du Quebec franzosisch oder Reference re Secession of Quebec englisch ist die Bezeichnung einer Stellungnahme des Obersten Gerichtshofs von Kanada von 1998 auf Fragen betreffend eine Sezession Quebecs von Kanada Das Vollzitat lautet Renvoi relatif a la secession du Quebec 1998 2 R C S 217 beziehungsweise Reference re Secession of Quebec 1998 2 S C R 217 Das Reference im Englischen deutet darauf hin dass es sich dabei um eine sogenannte reference question handelt Dies sind Rechtsfragen die die kanadische Bundesregierung dem Obersten Gerichtshof stellen kann Die Stellungnahmen des Gerichts auf solche Fragen sind rechtlich nicht bindend wurden jedoch noch nie missachtet Mit Reference re bzw Renvoi relatif werden diejenigen Rechtsfragen bezeichnet die Bezug zur Verfassung von Kanada haben Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund und Fragen 2 Stellungnahme des Gerichts 3 Reaktion der Regierung von Quebec 4 Reaktion der kanadischen Bundesregierung 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHintergrund und Fragen BearbeitenHintergrund waren die Sezessionstendenzen in Quebec und zwei von der Parti Quebecois veranlasste initiierte und ein drittes geplantes Referendum uber die Unabhangigkeit Quebecs Das erste Referendum von 1980 scheiterte mit einer Minderheit von 40 44 das zweite Referendum von 1995 nur noch mit 49 42 der Stimmen Ein 1996 von der Parti Quebecois angekundigtes drittes Referendum sowie ein bereits im Vorfeld des zweiten Referendums von der Nationalversammlung von Quebec angenommenes Gesetz uber die Zukunft eines unabhangigen Quebecs im Falle eines Erfolgs des Referendums veranlassten die kanadische Bundesregierung zu handeln Zur Klarung der Rechtslage legte die kanadische Bundesregierung dem Obersten Gerichtshof 1996 folgende drei Fragen vor Kann die Nationalversammlung die Legislative oder die Exekutive von Quebec nach kanadischem Verfassungsrecht einseitig die Sezession von Kanada bewirken Hat die Nationalversammlung die Legislative oder die Exekutive Quebecs nach Volkerrecht das Recht einseitig die Sezession von Kanada zu bewirken Hat die Nationalversammlung die Legislative oder die Exekutive Quebecs diesbezuglich ein volkerrechtliches Selbstbestimmungsrecht das der Nationalversammlung der Legislative oder der Exekutive Quebecs das Recht gibt einseitig die Sezession von Kanada zu bewirken Welches Recht hatte in Kanada im Falle eines Widerspruchs zwischen nationalem Recht und Volkerrecht bezuglich des Rechts der Nationalversammlung der Legislative oder der Exekutive Quebecs einseitig die Sezession von Kanada zu bewirken Vorrang 1 Stellungnahme des Gerichts BearbeitenDer Oberste Gerichtshof nahm nach Anhorung der Beteiligten vom 16 bis 19 Februar am 20 August 1998 Stellung zu den Fragen Nach Auffassung des Gerichts besteht nach kanadischem Verfassungsrecht kein Recht Quebecs einseitig Sezession zu bewirken Allerdings konnte das restliche Kanada im Falle eines entsprechenden Referendums der Regierung Quebecs nicht das Recht absprechen das Ziel der Sezession zu verfolgen Falls an diesem Ziel festgehalten wurde sei in Verhandlungen zu klaren unter welchen Bedingungen Quebec Selbstandigkeit erlangen konnte Betreffend der zweiten Frage kam das Gericht zu der Auffassung dass ein volkerrechtliches Recht auf Sezession im Falle Quebecs nicht anwendbar sei da das Volkerrecht Staatsteilen kein Recht verleihe einseitig Sezession zu bewirken Das volkerrechtliche Recht eines Volkes auf Selbstbestimmung sei in Hinblick auf die volkerrechtlich verburgte territoriale Integritat grundsatzlich nur im Rahmen des bestehenden politischen Systems auszuuben beispielsweise durch Verhandlungen Daran konne auch ein eindeutiges demokratisches Votum nichts andern Da das Gericht keinen Konflikt zwischen nationalem kanadischen Recht und Volkerrecht sah erubrigte sich die Beantwortung der dritten Frage Reaktion der Regierung von Quebec BearbeitenDie Regierung Quebecs begrusste die Stellungnahme des Gerichts da es herausgestellt habe dass die Referendumsstrategie zum Ziel fuhren konne und die kanadische Bundesregierung und die Regierungen der anderen kanadischen Provinzen im Falle eines entsprechenden Referendums uber eine Sezession verhandeln mussten Reaktion der kanadischen Bundesregierung BearbeitenDie kanadische Bundesregierung begrusste die Stellungnahme des Gerichts da diese klarstelle dass Quebec nicht einseitig Sezession bewirken konne Infolge der Stellungnahme des Obersten Gerichts verabschiedete das Bundesparlament im Jahr 2000 den Clarity Act der die Bedingungen festlegt unter denen eine Provinz mit der kanadischen Bundesregierung in Verhandlungen uber eine Sezession eintreten kann 2 Weblinks BearbeitenText der Stellungnahme beim Obersten Gerichtshof franzosisch englischEinzelnachweise Bearbeiten Renvoi relatif a la secession du Quebec 1998 2 RCS 217 1998 CanLII 793 CSC http canlii ca t 1fqr2 abgerufen am 2 Februar 2017 Clarity Act S C 2000 c 26 Loi de clarification L C 2000 ch 26 PDF Regierung vom Kanada Justizministerium 17 September 2020 abgerufen am 18 September 2020 englisch franzosisch Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Renvoi relatif a la secession du Quebec amp oldid 215333802