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Das Rentenubersichtsgesetz ist ein deutsches Gesetz das die Einfuhrung einer einheitlichen und digitalen Rentenubersicht fur Burger regelt Es wurde als Art 1 eines umfassenden Artikelgesetzes 1 mit dem Ziel geschaffen Transparenz und Klarheit bezuglich der individuellen Absicherung aus allen drei Saulen der Alterssicherung gesetzliche betriebliche und private Altersvorsorge zu schaffen Die Digitale Rentenubersicht soll gegebenenfalls Massnahmen fur weitere Vorsorge ermoglichen um den eigenen angestrebten Lebensstandard im Alter zu erreichen und ist damit auch Basis der kommerziellen Finanzberatung 2 BasisdatenTitel Gesetz zur Entwicklung und Einfuhrung einer Digitalen RentenubersichtKurztitel RentenubersichtsgesetzAbkurzung RentUGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandErlassen aufgrund von Art 74 Abs 1 Nr 11 und Nr 12 Art 72 Abs 2 GGRechtsmaterie Versicherungswesen AlterssicherungFundstellennachweis 860 6 26Erlassen am 11 Februar 2021 BGBl I S 154 ber BGBl 2022 I S 105 BGBl I S 1539 Inkrafttreten am 18 Februar 2021 Art 13 G vom 11 Februar 2021 GESTA G042Weblink Text des GesetzesBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Ziele und Zweck 3 Betreiber der Online Plattform fur die digitale Rentenubersicht 4 Voraussetzungen 5 Betriebsphase 6 Angebundene Versorgungstrager an die ZfDR 7 Weblinks 8 EinzelnachweiseHintergrund BearbeitenMit der fortschreitenden Digitalisierung und der steigenden Bedeutung der privaten Altersvorsorge wurde deutlich dass viele Menschen Schwierigkeiten haben den Uberblick uber ihre Rentenanspruche zu behalten Es fehlte an einer zentralen und leicht zuganglichen Informationsquelle die alle relevanten Informationen zusammenfuhrt Um diesem Problem entgegenzuwirken wurde das Rentenubersichtsgesetz beschlossen Ziele und Zweck BearbeitenDas Rentenubersichtsgesetz hat das Ziel den Burgern eine umfassende und einheitliche Ubersicht uber ihre individuellen Altersvorsorgeanspruche zur Verfugung zu stellen Dabei sollen die gesetzlichen Rentenversicherungstrager sowie die betrieblichen und privaten Altersvorsorge Anbieter ihre Informationen zu den individuellen Rentenanspruchen digital bereitstellen Bestandteil der Rentenubersicht sind ausschliesslich die Versorgungstypen die sich offensichtlich dem Zweck der Altersvorsorge zuordnen lassen und deren Leistungsphase nicht vor der Vollendung des 60 Lebensjahrs liegt Die Rentenubersicht dient als Instrument zur transparenten Darstellung der Altersvorsorgesituation und ermoglicht den Versicherten eine bessere Planung ihrer finanziellen Zukunft Betreiber der Online Plattform fur die digitale Rentenubersicht BearbeitenDas zugelassene Rentenubersichtsgesetz bestimmte dass das benotigte Online Portal von einer zentralen Stelle fur die digitale Rentenubersicht erstellt betreut und verwaltet wird Diese zentrale Stelle fur die digitale Rentenubersicht wird unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund gefuhrt Voraussetzungen BearbeitenDas Rentenubersichtsgesetz legt bestimmte Voraussetzungen fest die von den Rentenversicherungstragern und Altersvorsorge Anbietern einbezogen sind auch auslandische Anbieter soweit sie dem deutschen Recht unterfallen und einen Sitz in Deutschland unterhalten erfullt werden mussen um die Rentenubersicht bereitzustellen Dazu gehoren unter anderem Digitale Erfassung Die Rentenanspruche mussen digital erfasst und gespeichert werden um sie in der Rentenubersicht darstellen zu konnen Aktualitat Die Informationen in der Rentenubersicht mussen regelmassig aktualisiert werden um den Versicherten stets den aktuellen Stand ihrer Rentenanspruche zu bieten Datenschutz Der Schutz der personlichen Daten hat oberste Prioritat Die Rentenubersicht muss hochste Standards im Datenschutz gewahrleisten um die sensiblen Informationen der Versicherten zu schutzen Nutzerfreundlichkeit Die Rentenubersicht muss benutzerfreundlich gestaltet sein damit die Versicherten leicht auf die Informationen zugreifen und diese verstehen konnen Eine klare und verstandliche Darstellung der Rentenanspruche ist unerlasslich Betriebsphase BearbeitenDie erste zwolfmonatige Betriebsphase hat am 30 Juni 2023 begonnen 3 4 Bevor sie endet soll die Zentrale Stelle fur die Digitale Rentenubersicht einen Evaluierungsbericht uber die Erfahrungen und Ergebnisse der ersten Betriebsphase vorlegen 6 Abs 3 RentUG Das Rentenubersichtsgesetz hat erhebliche Auswirkungen auf die Art und Weise wie Renteninformationen bereitgestellt werden Es ermoglicht den Versicherten ihre Rentenanspruche digital abzurufen und einen umfassenden Uberblick uber ihre Altersvorsorge zu erhalten Hochrechnungen liegen die realistische Einschatzung kunftiger Entwicklungen zugrunde Dadurch wird die Planung der eigenen finanziellen Zukunft erleichtert und die Transparenz erhoht Die Rentenubersicht tragt dazu bei dass Versicherte fundierte Entscheidungen zur zukunftigen Altersvorsorge treffen Wegen der unterschiedlichen steuerlichen Bemessungsgrundlagen so gelten etwa teils die nachgelagerte teils die den Ertragsanteil betreffende und teils die Kohortenversteuerung werden die Werte der unterschiedlichen Versorgungen nicht saldiert in einem Wert dargestellt Angebundene Versorgungstrager an die ZfDR BearbeitenIst eine Vorsorgeeinrichtung zu jahrlich mindestens einer Standmitteilung verpflichtet so ist sie gemass 7 Abs 1 Satz 3 RentUG verpflichtet sich ab einem bestimmten Stichtag an das Verfahren der ZfDR anzubinden Diesen Stichtag legt die Bundesregierung aufgrund der Ermachtigung in 13 Abs 3 RentUG durch Rechtsverordnung fest Solange dieser Stichtag nicht festgelegt ist gilt die Freiwilligkeit des Verfahrens ohne inhaltliche oder terminliche Bedingungen 5 Freiwillig angebunden waren bei Beginn der Betriebsphase Allgemeine Rentenanstalt Pensionskasse AG Deutsche Rentenversicherung Union Investment Privatfonds GmbH Versorgungsanstalt des Bundes und der Lander Wurttembergische Lebensversicherung AktiengesellschaftWeblinks BearbeitenBundesministerium fur Arbeit und Soziales Gesetz Digitale Rentenubersicht Deutsche Rentenversicherung Digitale RentenubersichtEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Anderung anderer Gesetze Gesetz Digitale Rentenubersicht vom 11 Februar 2021 BGBl I S 154 BT Drs 19 23550 Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen Gesetz Digitale Rentenubersicht vom 21 Oktober 2020 S 60 62 ff 77 ff Digitale Rentenubersicht geht an den Start Mehr Planungssicherheit in der Altersvorsorge Deutsche Rentenversicherung 28 Juni 2023 Die digitale Rentenubersicht geht an den Start VersicherungsJournal 29 Juni 2023 Haufig gestellte Fragen Deutsche Rentenversicherung abgerufen am 7 Juli 2023 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rentenubersichtsgesetz amp oldid 235277410