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Registermark war ein banktechnischer Wahrungsbegriff basierend auf der Reichsmark der von 1931 bis mindestens 1938 existierte Er wurde im Zahlungsverkehr zwischen deutschen und auslandischen Banken mittels Registermarkschecks durchgefuhrt Die Einfuhrung durch die Deutsche Reichsbank war durch einen Mangel an auslandischen Devisen erzwungen worden und war damit ein Instrument deutscher Devisenbewirtschaftung was allerdings auch im Interesse auslandischer Glaubiger lag die Registermark die zugunsten eines registrierten Berechtigten entsteht erfolgt durch Einzahlungen bei der Reichsbank auf Grund der Stillhalteabkommen und wird mittels Schecks im Ausland und dann in dortiger Wahrung verfugt Die Registermark wurde 1936 mit einem Abschlag von 40 65 vom Hundert notiert Die Registermarkschecks konnen auch als eine Form von internationalen Reiseschecks angesehen werden In den vielen Stillhalteabkommen ab 1931 zwischen auslandischen Banken und der Reichsbank wurde vereinbart dass die im Ausland verbrauchten Devisen deutscher Berechtigter erst mit Zeitverzug und in Teilbetragen von der Reichsbank diesen auslandischen Banken wieder nach Devisenkasselage zuruckerstattet wurden Literatur BearbeitenGeorg Obst Geld Bank und Borsenwesen 32 Auflage C E Poeschel Verlag Stuttgart 1948 S 95 und 268 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Registermark amp oldid 185487002