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Dieser Artikel erlautert das Schulfach zur allgemeinen Rechtslehre siehe Rechtswissenschaften Die Rechtskunde ist ein Schulfach an allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen das Grundkenntnisse aus der Rechtswissenschaft vermittelt Zum Teil wird sie auch innerhalb anderer Facher wie etwa der Gemeinschaftskunde behandelt Meistens werden hierbei Kenntnisse aus den Bereichen burgerliches Recht sowie Handelsrecht vermittelt Die Rechtskunde an den Schulen soll auch zur Werteerziehung beitragen und weniger die Einubung in juristische Arbeitsweisen leisten sondern vielmehr Recht unter dem Massstab von Gerechtigkeit vermitteln Ausserdem sollen grundlegende Verfassungswerte thematisiert und reflektiert werden Ziel der Rechtskunde ist daher auch dass die durch Rechtskunde gestarkte Rationalitat geistiger Auseinandersetzungen die Schuler im gesellschaftlichen und politischen Leben handlungsfahiger macht das Rechtsbewusstsein erhoht wird 1 Die Wissenschaft zur Rechtskunde ist die Rechtswissenschaft Das Land NRW stellt fur das Schuljahr 2010 11 600 000 Euro zur Verfugung Rund 800 Dozenten Anwalte Richter und Staatsanwalte sind im Einsatz 2 Siehe auch BearbeitenMenschenrechtsbildung Politische Bildung ein Schulfachbereich der allgemeinen Rechtslehre Rechtsbildungsunterricht fur Fluchtlinge Wirtschafts und Rechtslehre Wirtschaftskunde ein Schulfachbereich des WirtschaftsrechtsEinzelnachweise Bearbeiten Bernhard Limbeck Rudiger Johannkemper Wertevermittlung durch Rechtskundeunterricht In Jorg Dieter Gauger Konrad Adenauer Stiftung e V Hrsg Sinnvermittlung Orientierung Werte Erziehung Bilanz und Perspektiven des Religions Philosophie und Rechtskundeunterrichts an den Schulen der Bundesrepublik Deutschland 1 Auflage Academia Verlag Sankt Augustin 1998 ISBN 3 89665 084 X S 121 147 Richter gehen an die Schulen aus derwesten de vom 27 August 2010Weblinks Bearbeitenwww rechtskunde nrw de schule sachsen de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtskunde amp oldid 226627561