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Die Wiener Burgerschaft war in der austrofaschistischen Diktatur das Ersatzgremium fur den im Zuge der Ausschaltung des demokratischen Staatswesen aufgelosten Wiener Gemeinderat Ihre Mitglieder wurden als Rat der Stadt Wien bezeichnet Die Wiener Burgerschaft bestand aus 64 Mitgliedern mit einem Mindestalter von 26 Jahren Diese wurden nicht demokratisch gewahlt sondern vom Regime eingesetzt Gemass Maiverfassung wurde festgelegt dass nur der Vaterlandischen Front loyal gesinnte Personen in die Burgerschaft entsandt werden sollten 1 Die Burgerschaft war ein beschlussfassendes Organ sie verlor die Kontroll und Mitwirkungsrechte des Gemeinderates ihre Bedeutung wurde gegenuber dem Burgermeisteramt zuruckgestellt Das Recht zur Gesetzesinitiative lag allein beim Burgermeister 2 Die Burgerschaft konnte die Gesetzesvorschlage nur kollektiv annehmen oder ablehnen hatte aber nicht die Moglichkeit sie zu andern 3 Der Burgermeister konnte ein Gesetz ungeachtet der Zustimmung der Burgerschaft per Verordnung in Kraft setzen wenn eine Beschlussfassung nicht fristgerecht erfolgte 4 Literatur BearbeitenMaren Seliger Scheinparlamentarismus im Fuhrerstaat Gemeindevertretung im Austrofaschismus und Nationalsozialismus Funktionen und politische Profile Wiener Rate und Ratsherren 1934 1945 im Vergleich LIT Verlag Wien 2010 ISBN 978 3 643 50233 9 S 60 145 Emmerich Talos Wolfgang Neugebauer Austrofaschismus Politik Okonomie Kultur 1933 1938 7 Auflage LIT Verlag Munster 2014 ISBN 978 3 8258 7712 5 S 169 ff Weblinks BearbeitenWiener Burgerschaft im Wien Geschichte Wiki der Stadt WienEinzelnachweise Bearbeiten Burgerschaft 1 Sitzung 17 Mai 1934 S 2 zit n Talos Neugebauer Merkl Standisch autoritare Verfassung S 95 zit n Talos Neugebauer S 175 53 Abs 5 Stadtordnung zit n Talos Neugebauer S 175 53 Abs 4 Stadtordnung zit n Talos Neugebauer S 175 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wiener Burgerschaft amp oldid 235587946