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Unter dem Begriff Prozesskostenvorschuss wird ein Unterhaltsanspruch gem 1360a Abs 4 BGB bezeichnet nachdem ein unterhaltsberechtigter Ehegatte gegen seinen Ehepartner einen Anspruch auf Vorschuss von Prozesskosten hat soweit dabei personliche Angelegenheiten betroffen sind und dies der Billigkeit entspricht Ebenso umfasst ist ein entsprechender Anspruch fur die Verteidigung in Strafverfahren Der Anspruch besteht auch im Falle des Getrenntlebens oder einer Scheidung weiter 1 Inhaltsverzeichnis 1 Anspruchsvoraussetzungen 1 1 Personliche Angelegenheit 1 2 Billigkeit 2 Umfang der Prozesskosten 3 Verhaltnis zur Prozesskostenhilfe 4 Besonderheiten bei Auslandsbezug 5 Prozesskostenvorschuss von Kindern 6 Sonstiges 7 EinzelnachweiseAnspruchsvoraussetzungen BearbeitenPersonliche Angelegenheit Bearbeiten Eine abschliessende Definition der personlichen Angelegenheit gibt es nicht so dass sich nur aus der Rechtsprechung gewisse Einordnungen ergeben Beispiele fur personliche Angelegenheiten sind der Schutz des raumlich gegenstandlichen Bereichs der Ehe der Personlichkeitsschutz familienrechtliche Statussachen wie z B die Klarung von Abstammungsfragen ein Fuhrerscheinentzug oder eine auslanderrechtliche Ausweisung Als personliche Angelegenheit wird auch ein Prozess um den Bestand eines Arbeitsverhaltnisses s Kundigungsschutzklage angesehen in der Regel jedoch nicht Klage aus Zahlung ausstehenden Arbeitslohnes In der Regel keine personlichen Angelegenheiten sind solche die lediglich oder uberwiegend nur vermogensrechtlicher Natur sind Billigkeit Bearbeiten Die Billigkeit setzt die Bedurftigkeit des Anspruchsstellers und die Leistungsfahigkeit des Unterhaltspflichtigen voraus Leistungsfahigkeit des Unterhaltspflichtigen ist dann nicht gegeben wenn der Unterhaltspflichtige selbst Anspruch auf Prozesskostenhilfe hatte wurde er den Prozess in eigenem Namen fuhren 2 Weiterhin darf die angestrebte Rechtsverfolgung nicht mutwillig sein und muss nach uberwiegender Ansicht Aussicht auf Erfolg haben Die Kriterien ahneln insofern den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe Umfang der Prozesskosten BearbeitenUmfasst vom Anspruch auf den Prozesskostenvorschuss sind die Gebuhren die vom Gericht und vom ggf erforderlichen eigenen Rechtsanwalt bereits vor Beginn ihrer Tatigkeit gefordert werden konnen Nicht umfasst sind etwaige Kosten der Gegenseite Verhaltnis zur Prozesskostenhilfe BearbeitenEin bestehender und durchsetzbarer Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegen den unterhaltspflichtigen Ehegatten hat Vorrang vor der Bewilligung von Prozesskostenhilfe bzw Verfahrenskostenhilfe Ein solcher Anspruch lasst regelmassig die wirtschaftlichen Voraussetzungen fur die Bewilligung von Prozesskostenhilfe entfallen Besonderheiten bei Auslandsbezug BearbeitenLebt derjenige der einen Prozess fuhren will im Ausland so gilt gem der Regelungen des Internationalen Privatrechts ggf nicht deutsches Unterhaltsrecht 3 mit der Folge dass dann auch kein Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss nach 1360a Abs 4 BGB besteht Prozesskostenvorschuss von Kindern BearbeitenNach einhelliger Rechtsprechung haben minderjahrige unverheiratete Kinder einen Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegenuber ihren Eltern genauso wie Ehegatten in analoger Anwendung der entsprechenden Regelungen Ob auch volljahrige Kinder Anspruch auf Prozesskostenvorschuss gegen ihre Eltern haben war lange Zeit umstritten Der Bundesgerichtshof entschied 2005 in einem Grundsatzurteil dass auch volljahrige Kinder sich auf die Inanspruchnahme von Prozesskostenvorschuss gegenuber ihren Eltern verweisen lassen mussen sofern sie aufgrund der Fortdauer ihrer Ausbildung noch keine eigene Lebensstellung erreicht haben 4 dies ergibt sich aus 1360a IV 1 BGB i V m 115 ZPO Hierbei ist allerdings zu berucksichtigen dass sofern dem Kind eine Beibringung des Prozesskostenvorschusses nicht zumutbar ist bspw bei einem alleinerziehenden Elternteil als feste Bindungsperson die die Zahlung verweigert diesem Prozesskostenhilfe zu gewahren ist 5 Sonstiges BearbeitenDer Prozesskostenvorschuss als zivilrechtlicher Unterhaltsanspruch ist nicht zu Verwechseln mit dem Gerichtskostenvorschuss Letzterer ist ein gesetzlicher Anspruch der Justizverwaltung auf Zahlung der zu erwartenden Gerichtskosten durch denjenigen der das Gericht anruft Einzelnachweise Bearbeiten Oberlandesgericht Frankfurt Beschl v 18 November 2004 19 W 33 04 BFH Beschluss vom 31 Januar 2012 AZ I S 16 11 Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg Beschl v 19 10 2009 OVG 12 M 75 09 BGH 23 Marz 2005 AZ XII ZB 13 05 MuKoZPO Wache 115 Rn 98Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Prozesskostenvorschuss amp oldid 234656841