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Die Produktionserstattung ist eine auf EU ehem EG Recht basierende Subventionierung der Verarbeitung bestimmter Grunderzeugnisse aus dem Landwirtschaftssektor sog Marktordnungen Hierbei wird fur die Verarbeitung ausgewahlter Starkearten Artikel 1 und 9 der Verordnung EWG Nr 1722 93 sowie von Zucker und Zuckerzwischenerzeugnissen Artikel 1 der Verordnung EWG Nr 1010 86 in Verbindung mit Art 4 und 10 der Verordnung EWG Nr 1729 78 zu technischen bzw medizinischen Erzeugnissen eine Unterstutzung gewahrt die eine Angleichung der Erzeugerpreise des Europaischen Binnenmarktes an das zeitweise erheblich niedrigere Preisniveau auf dem Weltmarkt erreichen soll Damit wird der Absatz der in der EU produzierten Mengen an Starke und Zucker gesichert Zahlungsempfanger bzw Verfahrensbeteiligte sind naturliche oder juristische Personen in Form von zugelassenen industriellen Betrieben die Grunderzeugnisse von Dritten aus dem freien Verkehr der EU beziehen und diese anschliessend unter zollamtlicher Uberwachung zur Herstellung zugelassener Verarbeitungserzeugnisse verwenden Die Zahlung bezieht sich hierbei fur den Sektor Starke auf das Gewicht der verarbeiteten Grunderzeugnisse in Tonnen wahrend die Erstattung im Bereich Zucker auf Dezitonnen bezogen gezahlt wird Die Produktionserstattung in Deutschland wird vom Hauptzollamt Hamburg Jonas ausgezahlt Das eigentliche Verfahren Zulassung Bescheidung etc wird jedoch durch die ortlich zustandigen HZA abgewickelt Im Rahmen der geanderten EU Agrarpolitik und der hierdurch bedingten neuen Marktorganisation Zucker VO EU Nr 318 2006 lauft das Verfahren der Produktionserstattung Zucker im Jahr 2006 aus Die Ubergangsregelungen sind in der VO EU Nr 463 2006 festgelegt Mit Wirkung zum 31 August 2006 endet die Gultigkeit von Erstattungsbescheiden zur Produktionserstattung Zucker Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Produktionserstattung amp oldid 129686975