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Der Pfunderer Prozess war ein Strafprozess vor dem Bozner Schwurgericht der am 8 Juli 1957 begann und vorerst mit dem Gerichtsurteil in der 1 Instanz am 16 Juli desselben Jahres endete bei dem sieben der acht des Mordes angeklagten jungen Manner aus Pfunders danach in der Presse auch als Pfunderer Buibm oder als Pfunderer Buam bekannt geworden schuldig gesprochen und zu langjahrigen Gefangnisstrafen verurteilt wurden Dem Grossteil der Angeklagten brachte das Urteil der ersten Berufungsinstanz vor dem Appellationsgerichtshof in Trient am 7 Marz 1958 eine Strafverscharfung ein die in der letzten Berufung vor dem Kassationsgerichtshof in Rom am 16 Janner 1960 wieder zuruckgenommen wurde 1 In der Nacht vom 15 auf den 16 August 1956 war die kleine Arbeiterkantine im Letterhausl in Pfunders Schauplatz einer Wirtshausrauferei zwischen einer Gruppe junger Manner aus dem Ort und zwei italienischen Beamten einer in Pfunders stationierten Finanzwache Ausloser war das Verhalten der beiden Beamten die bis zum Erreichen der Sperrstunde mit den Burschen mitgezecht hatten dann die Amtsperson hervorkehrten und die Einhaltung der Sperrstunde einforderten Die Burschen widersetzten sich den Anordnungen der Finanzbeamten und gingen tatlich gegen sie vor Die beiden Italiener flohen Einer der beiden der aus Sardinien stammende Raimondo Falqui wurde von den Bauernjungen eingeholt und geschlagen Als er schon am Boden lag versetzten sie ihm noch kraftige Fusstritte Am nachsten Morgen wurde im Wasserlauf des Roanerbaches unter einer kurzen Brucke die Leiche Falquis aufgefunden Alle vierzehn Burschen die sich in der Nacht im Lokal aufgehalten hatten wurden verhaftet Gegen acht wurde Mordanklage erhoben Der Prozess wurde international stark beachtet weil die verhangten Strafen nach Meinung der Verteidigung unverhaltnismassig hoch ausfielen Die Verteidigung hatte geltend gemacht dass die Leiche vom Tatort weggebracht worden sei ohne dass zuvor Spuren gesichert oder Aufnahmen von der Lage der Leiche gemacht worden seien Der Gemeindearzt Dr Kofler der die Leiche als erster untersucht und obduziert hatte sei weder als Zeuge noch als medizinischer Sachverstandiger von Staatsanwalt und vom Gericht angehort worden Die Obduktionsergebnisse des Gerichtsmediziners Prof Franchini der 1 7 Promille Alkohol im Blut des Toten und neben geringfugigen anderen Verletzungen an Falquis Korper eine todliche Kopfwunde festgestellt hatte die vermutlich vom Sturz ins Bachbett herruhrte seien bei der Urteilsfindung nicht berucksichtigt worden Eine Frau die die Lage der Leiche im Bachbett hatte bezeugen konnen sei vom Gericht nicht zur Aussage zugelassen worden obwohl die Verteidigung das beantragt habe Die Angeklagten hatten in ihrem Dialekt Aussagen gemacht die sinngemass nicht mit der italienischen Ubersetzung ubereinstimmten und sich deswegen in vielen Punkten schwer belastend fur sie ausgewirkt hatten Die Beiziehung eines beeideten Dolmetschers wurde vom Vorsitzenden des Gerichts abgelehnt Osterreich reichte am 11 Juli 1960 wegen des Urteils Beschwerde bei der Europaischen Menschenrechtskommission ein die am 11 Janner 1961 teilweise fur zulassig erklart wurde 2 Literatur BearbeitenRolf Steininger Sudtirol zwischen Diplomatie und Terror 1947 1969 Darstellung in drei Banden Veroffentlichungen des Sudtiroler Landesarchivs Pubblicazioni dell Archivio della Provinicia di Bolzano 6 8 Athesia Bozen 1999 Band 1 1947 1959Einzelnachweise Bearbeiten Politik im Gerichtssaal In Die Zeit Nr 16 1958 Rolf Steininger Sudtirol zwischen Diplomatie und Terror 1947 1969 Darstellung in drei Banden Veroffentlichungen des Sudtiroler Landesarchivs Pubblicazioni dell Archivio della Provinicia di Bolzano 6 8 Athesia Bozen 1999 Band 1 1947 1959 Der Pfunderer Prozess S 325 ff Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfunderer Prozess amp oldid 212035487