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Die Pfarrhufe der Pfarracker oder das Heiligenfeld war eine Form des Pfarrgutes Dieses einer Pfarrei zugeordnete Vermogen konnte aus sehr verschiedenen Rechten z B Eigentum an Grundstucken Nutzungsrechten bestehen und verschiedenen Zwecken gewidmet sein Fur seine Verwaltung galten meist eigene Regeln die auch einen Schutz vor Belastungen durch Abgaben usw umfassten In Zeiten bevor der Unterhalt der Pfarrkirche und des Pfarrers durch Zahlungen aus einem zentral verwalteten Budget der Institution Kirche bestritten wurde finanzierte sich jede Pfarrei durch Einnahmen aus ihrem Sprengel Ausser Gebuhren fur kirchliche Amtshandlungen zu denen auch Leistungen gehorten die heute von Einwohnermelde und Standesamtern vollzogen werden waren das die Pfrunden und die anderen Ertrage des Pfarrgutes Dabei wurde unterschieden die Ertrage der Pfrunden dienten dem Lebensunterhalt der Priester wahrend die Ertrage des Pfarrgutes dem Unterhalt des Kirchengebaudes und seiner Ausstattung dienten Fabrikgut Pfarrpfrunde und Pfarrgut Grundbuchseintragung einer Pfrunde links oben allerdings mit der Pfarrkirche als Eigentumerin Seite 2 Grundbuchseintragung von Fabrikgut fabrica ecclesiae links oben Pfarrpfrunde ausdrucklich als Eigentumerin im Grundbuch unten Das Pfarrgut war teilweise so selbstandig dass es eine eigene Rechtsperson bildete und nicht von kirchlichen sondern von Organen der Pfarrgemeindemitglieder eigens bestellte Pfleger Ratsmitglieder einer Stadt Vermogensverwaltungsrat der Pfarrgemeinde usw verwaltet wurde Wer tatsachlich zur Vertretung des jeweiligen Vermogensbestandes berechtigt ist lasst sich nur aus den internen Organisationsregeln feststellen Die Inhaber der Pfrunden hatten auf das sonstige Pfarrgut im Regelfall keinen Zugriff was dazu fuhren konnte dass ein Pfrundeninhaber gar nicht bei der betroffenen Pfarre tatig war sondern z B am Hof des Landesherrn in einer grosseren Stadt lebte und fur die kirchliche Tatigkeit einen Vertreter bestellte Die Selbstandigkeit der verschiedenen Vermogensbestande kann sich auch im 21 Jahrhundert an Eintragungen in den Grundbuchern zeigen Welchem Zweck ein Stuck Land dienen sollte ist nur aus den jeweiligen Unterlagen altes Grundbuch Stiftungsurkunde Widmungserklarung etc feststellbar Die allgemeine Bezeichnung als Pfarrgut usw gibt dazu nicht immer eine vollstandige Erklarung Quellen BearbeitenDeutsches Rechtsworterbuch DRW Pfarrhufe Deutsches Rechtsworterbuch DRW Pfarrgutes Deutsches Rechtsworterbuch DRW Heiligenfeld Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Pfarrhufe amp oldid 235761721