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Der Notvorstand bezeichnet einen Vorstand oder Vorstandsmitglieder die ein Gericht einsetzt damit die Korperschaft wieder ordnungsgemass besetzt ist Der Notvorstand fuhrt wie ein ordentlicher Vorstand oder ein ordentliches Vorstandsmitglied die Korperschaft ist jedoch gehalten die Not zu beseitigen und fur eine ordentliche Besetzung des Vorstands zu sorgen Inhaltsverzeichnis 1 Vereinsrecht 2 Stiftungsrecht 3 Aktiengesellschaften 4 EinzelnachweiseVereinsrecht BearbeitenDer Notvorstand ist zivilrechtlich im Vereinsrecht entwickelt worden Gem 29 BGB ist ein Notvorstand zu bestellen soweit die notwendigen Mitglieder des Vorstands zur ordentlichen Vertretung des Vereins 26 Abs 1 S 1 BGB fehlen Zudem muss es einen Eilbedarf geben in dringenden Fallen Entsprechend kann auf Antrag formfrei 23 Abs 1 FamFG jedweder Person mit einem Interesse an der Vorstandsbestellung beim zustandigen Registergericht am Sitz des Vereins ein Antrag gestellt werden mit dem Grund der Vorstand sei nicht ordentlich besetzt Aus welchem Grund der Vorstand nicht ordentlich besetzt ist ist dabei unerheblich Es kann auch eine vorubergehende Verhinderung 34 BGB 1 sein oder ein Fall des Insich Geschaftes 181 BGB Das Gericht soll nur in dringenden Fallen eingreifen Dringlich ist ein Fall wenn dem Verein ein Schaden droht oder sofortiges Handeln geboten ist 2 Zustandig ist der Rechtspfleger 3 Abs 1 Nr 1 a RPflG Stiftungsrecht BearbeitenAuch bei Stiftungen kann es zu einem vergleichbaren Fall wie bei einem Verein kommen Da der Vorstand einer Stiftung teilweise auch nicht von Mitgliedern neu gewahlt oder ersetzt werden kann beispielsweise wenn der Vorstand kooptiert wird 29 BGB uber 86 BGB auch fur Stiftungen angewandt Bei Stiftungen sind im Ubrigen noch die Stiftungsgesetze der Lander zu beachten die die Bestellung von Notvorstanden behandeln So sieht bspw 13 StiftG SH vor dass die Stiftungsaufsicht Vorstandsmitglieder abberufen kann und die Ernennung neuer Vorstandsmitglieder verlangen kann 3 Aktiengesellschaften BearbeitenDie Bestellung eines Notvorstands fur Aktiengesellschaften richtet sich nach 85 AktG und entspricht der Regelung fur Vereine Einzelnachweise Bearbeiten OLG Schleswig U In OLG Schleswig Hrsg Rpfleger 2013 S 272 Palandt Ellenberger 29 Rn 3 BGB Hrsg Beck 13 StiftG SHBitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notvorstand amp oldid 237155755