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Notstation ist eine umgangssprachliche Bezeichnung fur eine tierheimahnliche Einrichtung im Sinne des 11 Abs 1 Satz 1 Nr 3 des deutschen Tierschutzgesetzes TierSchG Sie ist ahnlich einem Tierheim dadurch gekennzeichnet dass sie auf Dauer angelegt ist und uberwiegend der Aufnahme und Pflege von Fund und Abgabetieren fur Dritte dient 1 Wie bei einem Tierheim ist auch der Betrieb einer Notstation erlaubnispflichtig 2 Fur diese Erlaubnis ist die ubergeordnete Veterinarbehorde zustandig Notstationen werden von einer Privatperson geleitet und finanziert und nicht staatlich unterstutzt In der Regel gehoren diese Stationen auch keinem Tierschutzverein an Unter den spezifischen Haltungsbedingungen in einem Tierheim in dem viele Tiere an einem Ort konzentriert gehalten werden sind jedoch Verstosse gegen die materiellen Anforderungen an das Halten von Tieren auch in einer Notstation zu besorgen denen durch die Erlaubnispflicht begegnet werden soll Nur eine private Pflegestelle in der die Tierhaltung Teil der Wohnnutzung ist unterliegt ebenso wenig wie die private Haustierhaltung einer Erlaubnispflicht 3 Aus dem Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs 1 TierSchG mussen folgende Angaben ersichtlich sein 4 Name und Anschrift des Antragstellers Art der Einrichtung Anschrift der Einrichtung Name und Anschrift der fur die Tatigkeit verantwortlichen Person berufliche Qualifikation der fur die Tatigkeit verantwortlichen Person Nachweis der beruflichen Qualifikation z B beglaubigte Abschrift von Zeugnissen voraussichtliche Art und Hochstzahl von Tieren deren Aufnahme beabsichtigt ist sowie Beschreibung der Raume und Einrichtungen die der Tatigkeit dienen sollen Die materiellen Voraussetzungen fur die Erteilung einer Erlaubnis ergeben sich aus der gemass 21 Abs 5 Satz 1 TierSchG bis zum Erlass einer Rechtsverordnung nach 11 Abs 2 TierSchG weiter anzuwendenden Vorschrift des 11 Abs 2 TierSchG in der bis zum 13 Juli 2013 geltenden Fassung im Folgenden TierSchG a F 5 Nach 11 Abs 2 Nr 1 bis 4 TierSchG a F darf eine Erlaubnis nur erteilt werden wenn die dort genannten Voraussetzungen kumulativ vorliegen Danach ist erforderlich dass die fur die Tatigkeit verantwortliche Person uber die erforderliche Sachkunde und Zuverlassigkeit verfugt sowie die der Tatigkeit dienenden Raume und Einrichtungen eine den Anforderungen des 2 TierSchG entsprechende Ernahrung Pflege und Unterbringung der Tiere ermoglichen Den von der Tierarztlichen Vereinigung fur Tierschutz TVT herausgegebenen Merkblattern fur die jeweiligen Tierarten 6 dem Rahmen Hygieneplan fur Tierheime des Bundesverbandes praktizierender Tierarzte bpt 7 sowie der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes 8 konnen im Rahmen der Auslegung des 2 TierSchG die Anspruche entnommen werden die die jeweilige Tierart an eine tierschutzgerechte Haltung hat 9 Die fur die Tatigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fahigkeiten sind in der Regel anzunehmen wenn die verantwortliche Person eine abgeschlossene staatlich anerkannte oder sonstige Aus oder Weiterbildung absolviert hat die zum Umgang mit den Tierarten befahigt auf die sich die Tatigkeit erstreckt oder auf Grund ihres bisherigen beruflichen oder sonstigen Umgangs mit Tieren beispielsweise durch langjahrige erfolgreiche Haltung der betreffenden Tierarten die fur die Tatigkeit erforderlichen fachlichen Kenntnisse hat 10 Das Betreiben einer Notstation ohne die erforderliche Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbusse bis zu 25 000 Euro geahndet werden 18 Abs 1 Nr 20 Abs 4 TierSchG Einzelnachweise Bearbeiten vgl Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchfuhrung des Tierschutzgesetzes vom 9 Februar 2000 12 2 1 1 Merkblatt Erlaubnis nach 11 Tierschutzgesetz Version 2 Landkreis Dahme Spreewald Stand 2 Januar 2019 BVerwG Urteil vom 23 Oktober 2008 7 C 9 08 Rdnr 17 ff Erforderliche Angaben fur den Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis Tiere fur andere in einem Tierheim oder in einer ahnlichen Einrichtung zu halten Anlage 5 Zu Nummer 12 1 1 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchfuhrung des Tierschutzgesetzes vom 9 Februar 2000 11 a F alte Fassung buzer de abgerufen am 28 September 2020 vgl TVT Veroffentlichungen zum Download Rahmen Hygieneplan fur Tierheime bpt abgerufen am 28 September 2020 Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes e V Fassung vom 1 Oktober 2010 OVG Luneburg Beschluss vom 28 Marz 2019 11 LA 294 18 Rdnr 6 7 vgl Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchfuhrung des Tierschutzgesetzes vom 9 Februar 2000 12 2 2 2 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notstation amp oldid 204088136