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Ein Klassenspiegel oft auch bezeichnet als Notenspiegel oder Zensurenspiegel gibt statistische Auskunft uber die Verteilung erzielter Ergebnisse schulischer Leistungskontrollen innerhalb einer Lerngruppe Zu unterscheiden von der Leistungsubersicht ist der Sitzplan auch Sitzordnung mit Angaben uber fest zugewiesene Sitzplatze innerhalb einer Schulklasse Dieser wird regional teils ebenfalls als Klassenspiegel bezeichnet Inhaltsverzeichnis 1 Form 2 Diskussion 3 Situation in Deutschland 3 1 Bayern 3 2 Berlin 3 3 Brandenburg 3 4 Hessen 3 5 Niedersachsen 3 6 Nordrhein Westfalen 3 7 Rheinland Pfalz 3 8 Saarland 4 EinzelnachweiseForm BearbeitenEin Klassenspiegel ist im Allgemeinen tabellarisch aufgebaut In der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I werden in Deutschland dabei analog zu den dort vergebenen Noten 1 6 die Anzahl der Klassenarbeiten oder Tests angegeben die diese Note erreicht haben In der Sekundarstufe II werden bei einer Bewertung im Punktesystem im Kursspiegel entsprechend die Klausuren summiert die mit der jeweiligen Punktzahl bewertet wurden Zusatzlich konnen Klassenspiegeln weitere Informationen uber die zur Erlangung notwendigen Punktzahlen sowie ein Klassendurchschnitt hinzugefugt werden Diskussion BearbeitenDie Angabe von Klassenspiegeln bei der Ruckgabe von Klassenarbeiten oder Tests wird von allen an Schule Beteiligten regelmassig diskutiert Von Kritikern wird etwa angefuhrt dass es sich um eine Verletzung des Datenschutzes handeln konne Zudem konne es durch die Bekanntgabe dass es sehr gute oder sehr schlechte Noten gab zu einer Ausgrenzung der betroffenen Schulerinnen und Schuler kommen Demgegenuber sehen Befurworter durch die rein statistische Angabe der Zensurenverteilung eine ausreichende Anonymisierung und somit keine Datenschutzverletzung 1 2 Als vorteilhaft benannt wird durch Schuler und deren Eltern dass sie so die Streuung einzelner Noten in der Klasse ersehen konnen und eigene Leistungen in den Klassenzusammenhang einordnen konnen Situation in Deutschland BearbeitenDie Regelung ob ein Zensurenspiegel bei der Ruckgabe von Klassenarbeiten mitgeteilt wird ist abhangig vom jeweiligen Bundesland In einigen Bundeslandern ist die Angabe verpflichtend z B Hessen in anderen Bundeslandern ist sie verboten In weiteren Bundeslandern gibt es keine verbindlichen offiziellen Regelungen dort ist dies in die padagogische Freiheit bzw padagogische Verantwortung der jeweils unterrichtenden Lehrkraft gelegt Schulen konnen je nach Bundesland in diesem Fall teils schulintern verbindliche Absprachen treffen Schuler oder Eltern haben wenn es keine verbindliche Regelung durch Schulgesetze Verordnungen oder Erlasse gibt keinen Anspruch auf Auskunft uber den Klassenspiegel Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 3 Juli 1978 VII B 113 78 Teilweise werden in einigen Bundeslandern offiziell zusatzlich zum oder statt eines Zensurenspiegels Angaben uber den Notendurchschnitt verlangt Bayern Bearbeiten Ob die Bekanntgabe des Durchschnittes und des Klassenspiegels erfolgt obliegt der jeweils unterrichtenden Lehrkraft 2 3 Berlin Bearbeiten Der Klassenspiegel wird ab Klasse 5 bis Klasse 10 bekannt gegeben 4 5 an Gymnasien nur bis Klasse 9 Der Klassenspiegel fur die gymnasialen Oberstufe Sek II ist nicht geregelt 6 Brandenburg Bearbeiten Der Klassenspiegel wird bekanntgegeben wenn dies durch die Elternversammlung entsprechend beschlossen wird 7 Hessen Bearbeiten Ein Klassenspiegel wird mit der Ruckgabe einer Klassenarbeit bekanntgegeben 8 Niedersachsen Bearbeiten Es gibt keine einheitliche Regelung Nordrhein Westfalen Bearbeiten Die Bekanntgabe des Klassenspiegels ist nicht geregelt 9 Rheinland Pfalz Bearbeiten Wahrend in den Schulen ab Klasse 5 der Notenspiegel bekanntgegeben wird 10 werden Klassenarbeiten in der Grundschule nicht mit einer Verteilung der Noten versehen 11 Saarland Bearbeiten Unter 3 4 2 des aktuellen Erlasses heisst es Formen und Bewertungen aller Leistungsnachweise sowie jede schriftliche Bekanntgabe der Bewertung der Mitarbeit im Sinne der Nummer 3 2 1 werden hinsichtlich jeder Schulerin und jedes Schulers durch die Lehrkraft dokumentiert Notenspiegel werden nicht bekannt gegeben 12 Einzelnachweise Bearbeiten Der Landesbeauftragte fur den Datenschutz Mecklenburg Vorpommern Datenschutz in der Schule Durfen Leistungsbewertungen bekannt gegeben werden datenschutz mv de archiviert vom Original am 25 Oktober 2007 abgerufen am 10 Dezember 2014 a b Der Bayerische Landesbeauftragte fur den Datenschutz Bekanntgabe von Noten im Unterricht datenschutz bayern de abgerufen am 10 Dezember 2014 BVerwG 03 07 1978 BVerwG 7 B 113 78 Auskunftsanspruch Erteilung eines Notenspiegels Klassenarbeit Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 21 Dezember 2018 abgerufen am 19 Dezember 2018 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www jurion de VIS BE 20 GsVO Landesnorm Berlin Lernerfolgskontrollen Verordnung uber den Bildungsgang der Grundschule Grundschulverordnung GsVO vom 19 Januar 2005 gultig ab 02 08 2019 Abgerufen am 9 Januar 2020 VIS BE 19 Sek I VO Landesnorm Berlin Lerndiagnose Lernerfolgskontrollen Verordnung uber die Schularten und Bildungsgange der Sekundarstufe I Sekundarstufe I Verordnung Sek I VO vom 31 Marz 2010 gultig ab 17 08 2018 Abgerufen am 9 Januar 2020 VIS BE VO GO Landesnorm Berlin Gesamtausgabe Verordnung uber die gymnasiale Oberstufe VO GO vom 18 April 2007 gultig ab 01 01 2007 Abgerufen am 9 Januar 2020 Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg VV Leistungsbewertung vom 21 Juli 2011 ABl MBJS S 215 Memento vom 22 Februar 2014 im Internet Archive bravors brandenburg de abgerufen am 10 Dezember 2014 Pressearchiv der Hessischen Landesregierung Archiviert vom Original am 2 August 2012 abgerufen am 10 Dezember 2014 Werden schriftliche Arbeiten mit einem Notenspiegel oder Klassenspiegel versehen schulministerium nrw de archiviert vom Original am 11 Marz 2014 abgerufen am 10 Dezember 2014 Schulordnung fur die offentlichen Realschulen plus Integrierten Gesamtschulen Gymnasien Kollegs und Abendgymnasien Ubergreifende Schulordnung vom 12 Juni 2009 landesrecht rlp de abgerufen am 10 Dezember 2014 Schulordnung fur die offentlichen Grundschulen vom 10 Oktober 2008 landesrecht rlp de abgerufen am 10 Dezember 2014 Ministerium fur Bildung und Kultur des Saarlandes PDF Nicht mehr online verfugbar Archiviert vom Original am 27 September 2016 abgerufen am 27 September 2016 nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www saarland de Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Klassenspiegel amp oldid 220940236