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Als niveaugleicher Einstieg wird der barrierefreie Zugang in Fahrzeuge des offentlichen Verkehrs bezeichnet Je nach Staat gibt es unterschiedliche Vorgaben fur die zulassige maximale Niveaudifferenz vertikal und Spaltbreite horizontal Inhaltsverzeichnis 1 Eisenbahnverkehr 1 1 Europaische Union 1 2 Schweiz 2 Busverkehr 2 1 Europaische Union 2 2 Schweiz 3 Siehe auch 4 EinzelnachweiseEisenbahnverkehr BearbeitenEuropaische Union Bearbeiten Fur Eisenbahnen wird der Begriff des niveaugleichen Einstiegs in der Verordnung EU Nr 1300 2014 der Europaischen Kommission vom 18 November 2014 TSI PRM im Anhang unter Ziffer 2 3 definiert Ein niveaugleicher Einstieg ist ein Zugang zwischen dem Bahnsteig und der Turoffnung eines Fahrzeugs fur den Folgendes nachgewiesen werden kann Der Spalt zwischen der Kante der Turschwelle oder des ausgefahrenen Schiebetritts dieser Turoffnung und dem Bahnsteig betragt horizontal nicht mehr als 75 mm und vertikal nicht mehr als 50 mm und zwischen Turschwelle und Fahrzeugvorraum ist keine Stufe vorhanden Verordnung EU Nr 1300 2014 der Europaischen Kommission vom 18 November 2014 Anhang Ziffer 2 3 1 Schweiz Bearbeiten Die Schweiz hat die TSI PRM als technische Ausfuhrungsbestimmungen ubernommen Anhang 7 EBV Busverkehr BearbeitenEuropaische Union Bearbeiten In diesem Artikel oder Abschnitt fehlen noch wichtige Informationen Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Schweiz Bearbeiten Zwischen 2006 und 2016 galten in der Schweiz fur den Busverkehr folgende Masse fur Niveaudifferenz und Spaltbreite Der Ein und Ausstieg ist zu gewahrleisten a fur Personen im Rollstuhl oder mit Rollator indem zwischen dem Perron und dem Einstiegsbereich des Fahrgastraums 1 eine Niveaudifferenz und eine Spaltbreite von maximal je 50 mm erreichbar sind oder 2 eine Niveaudifferenz von maximal 30 mm und eine Spaltbreite von maximal 70 mm erreichbar sind b fur Personen im Rollstuhl durch eine fahrzeuggebundene oder mobile Rampe einen Hublift oder eine andere technische Losung Verordnung des UVEK vom 22 Mai 2006 uber die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des offentlichen Verkehrs VAboV Art 14 2 Per 1 Juli 2016 hat die Schweiz die Masse fur Niveaudifferenz und Spaltbreite aus der TSI PRM auch fur den Busverkehr ubernommen Artikel 13 Buchstabe a VAboV Siehe auch BearbeitenBahnsteighohe Technische Spezifikationen fur die InteroperabilitatEinzelnachweise Bearbeiten EUR Lex 32014R1300 EN EUR Lex SR 151 342 Verordnung des UVEK vom 22 Mai 2006 uber die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des offentlichen Verkehrs VAboV Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Niveaugleicher Einstieg amp oldid 217721801